Norm: StGB §46 Abs3
Rechtssatz: Liegen einem Schuldspruch Taten zugrunde, die vor und nach Vollendung des 21. Lebensjahres begangen wurden und war nach § 28 Abs 1 StGB eine nach Vollendung des 21. Lebensjahres begangene Tat strafbestimmend, kommt die Ausnahmebestimmung des § 46 Abs 3 StGB nicht zum Tragen. Entscheidungstexte 14 Os 82/13k Entscheidungstext OGH 11.06.2013 14 Os 82/13k ... mehr lesen...
Norm: StGB §46 Abs3
Rechtssatz: Die kriminelle Bedeutung (der soziale Störwert) der Tat, wie sie im Speziellen verübt wurde, ist im Rahmen der Prüfung der Erfordernisse der Generalprävention auch in Fällen der vorzeitigen Entlassung aus zeitlich bestimmten Freiheitsstrafen mitzuberücksichtigen. Entscheidungstexte 13 Os 85/92 Entscheidungstext OGH 26.08.1992 13 Os 85/92 Veröff... mehr lesen...
Norm: StGB §46 Abs3
Rechtssatz: Maßgebend ist die positive Seite der Generalprävention (Leukauf-Steininger Kommentar 3.Auflage § 46 RN 8). Entscheidungstexte 13 Os 85/92 Entscheidungstext OGH 26.08.1992 13 Os 85/92 Veröff: RZ 1993/54 S 170 11 Os 79/94 Entscheidungstext OGH 19.07.1994 11 Os 79/94 Beisatz: Integrations... mehr lesen...
Gründe: I./ Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 18. Februar 1987, AZ 9 Vr 1426/86, wurde der am 24.August 1967 geborene Hannes S***** wegen der Verbrechen des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs. 1, 143 StGB und des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 3. April 1986 - gemeinsam mit anderen Mittätern - einen bewaffneten Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft sowie a... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch einen unbekämpft gebliebenen Freispruch der Mitangeklagten Maria Christina C***** enthält - wurden Yavuz S***** und Tommaso C***** (zu A/) des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 und Abs. 3 Z 3 SGG sowie (zu B/) des Finanzvergehens des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 FinStrG, Yavuz S***** jeweils als Beteiligter (durch Tatbestimmung) nach § 12 zweiter Fall StGB und § 11 zweiter Fall FinStrG schuldig erkannt. Darnach haben (zu A/I) Tommaso C*... mehr lesen...
Norm: StGB §32StGB §46 Abs3
Rechtssatz: Die (gute) Führung während der Untersuchungshaft stellt keinen für die Strafbemessung relevanten Umstand dar, sondern kann (erst) für den Fall einer allfälligen bedingten Entlassung aus der Freiheitsstrafe Bedeutung haben. Entscheidungstexte 15 Os 54/91 Entscheidungstext OGH 27.06.1991 15 Os 54/91 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Kreisgerichtes Korneuburg vom 8.April 1987, GZ 11 d Vr 737/86-38, wurde Anton H*** zu A I) des Verbrechens nach § 12 Abs 1 und Abs 2 SuchtgiftG (nF), zu A II) des Vergehens nach § 16 Abs 1 SuchtgiftG (nF) und zu B) des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat Anton H*** in Langenzersdorf und Wien zu A I): in der Zeit zwischen April 1985 und Juli 1986 den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgif... mehr lesen...
Norm: StGB nF §46 Abs3
Rechtssatz: Generalpräventive Erwägungen gleichrangig mit spezialpräventiven. Entscheidungstexte 15 Os 94/88 Entscheidungstext OGH 02.08.1988 15 Os 94/88 Veröff: EvBl 1988/147 S 730 = RZ 1988/59 S 260 = AnwBl 1989/98 (kritisch Graff) 13 Os 1/92 Entscheidungstext OGH 29.01.1992 13 Os 1/92 B... mehr lesen...
Norm: StGB §46 Abs3
Rechtssatz: Angesichts der enormen Gefährlichkeit des immer mehr um sich greifenden Handels mit harten Drogen ist es legitim, einen strengen Maßstab bei der Beurteilung des Kriteriums "besondere
Gründe: " im Sinne des § 46 Abs 3 StGB aus generalpräventiver Sicht anzustellen. In diesem Zusammenhang wäre es verfehlt, die generalpräventiven Voraussetzungen für die Verweigerung einer bedingten Entlassung derart zu beschränken, daß... mehr lesen...