RS OGH 1991/6/27 15Os54/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.1991
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Norm

StGB §32
StGB §46 Abs3

Rechtssatz

Die (gute) Führung während der Untersuchungshaft stellt keinen für die Strafbemessung relevanten Umstand dar, sondern kann (erst) für den Fall einer allfälligen bedingten Entlassung aus der Freiheitsstrafe Bedeutung haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0090874

Dokumentnummer

JJR_19910627_OGH0002_0150OS00054_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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