Norm
StGB §32Rechtssatz
Die (gute) Führung während der Untersuchungshaft stellt keinen für die Strafbemessung relevanten Umstand dar, sondern kann (erst) für den Fall einer allfälligen bedingten Entlassung aus der Freiheitsstrafe Bedeutung haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0090874Dokumentnummer
JJR_19910627_OGH0002_0150OS00054_9100000_001