Begründung: 1. In seiner auf Art139, Art140, Art142 und Art144 B-VG gestützten Eingabe begehrt der nicht durch einen Rechtsanwalt vertretene Einschreiter, "der Verfassungsgerichtshof möge den §39 StGB als verfassungswidrig rückwirkend aufheben" und "in der Individualüberprüfung die unrechtmäßige Anwendung des §39 StGB in (s)einem Fall überprüfen und dessen Anwendung aufheben". Dazu führt der Einschreiter aus, daß er mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 4... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragStGB §39
Rechtssatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung des §39 StGB; Möglichkeit der Geltendmachung von Bedenken im Zuge eines Rechtsmittelverfahrens beim Gericht zweiter Instanz; Abweisung des Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wegen Aussichtslosigkeit. ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit einer nicht durch einen Rechtsanwalt eingebrachten Eingabe ersucht der Einschreiter, der sich in Strafhaft befindet, um Bewilligung der Verfahrenshilfe, "um einen Antrag (gemäß Art139 B-VG (gemeint wohl: Art140 B-VG)) auf Aufhebung des §39 StGB wegen Verfassungswidrigkeit zu stellen". Er sei im Dezember 1974 wegen der Delikte des Raubes nach §§190, 192, 195 StGB, der Erpressung nach §98b StGB und wegen Vergehens gegen §36 Abs1 WaffenG zu 20 Jahren versc... mehr lesen...
Index: 22 Zivilprozeß, außerstreitiges Verfahren22/02 Zivilprozeßordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragStGB §39ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: ZPO §63 Abs1 (VerfGG §35 Abs1); Art140 Abs1 B-VG; Abweisung eines
Antrages auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wegen
Aussichtslosigkeit; Unzulässigkeit des beabsichtigten
Individualantrages auf Aufhebung des §39 StGB - kein aktueller
Eingriff in die Rechtssphäre des ASt. ... mehr lesen...