RS Vwgh 2001/4/4 2001/09/0040

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.04.2001
beobachten
merken

Index

24/01 Strafgesetzbuch
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs1;
BDG 1979 §59 Abs1;
BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
BDG 1979 §93 Abs1;
StGB §32 Abs1;

Rechtssatz

Ein Zollbeamter, der seine Befugnisse vorsätzlich und wissentlich derart missbraucht, dass er Fremden am Grenzübergang die illegale Einreise ermöglicht und dafür von diesen Personen ein Entgelt verlangt, ist grundsätzlich nicht mehr tragbar, weil durch eine derartige Straftat nicht nur das Vertrauensverhältnis zu seinen Vorgesetzten, sondern auch das Vertrauen der Allgemeinheit zerstört wird. Der entscheidende Gesichtspunkt ist hiebei, dass sich die Verwaltung auf die Redlichkeit und Vertrauenswürdigkeit eines Beamten bei dessen Dienstausübung verlassen muss, weil eine lückenlose Kontrolle nicht möglich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001090040.X01

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten