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24/01 StrafgesetzbuchNorm
BDG 1979 §43 Abs1;Rechtssatz
Ein Zollbeamter, der seine Befugnisse vorsätzlich und wissentlich derart missbraucht, dass er Fremden am Grenzübergang die illegale Einreise ermöglicht und dafür von diesen Personen ein Entgelt verlangt, ist grundsätzlich nicht mehr tragbar, weil durch eine derartige Straftat nicht nur das Vertrauensverhältnis zu seinen Vorgesetzten, sondern auch das Vertrauen der Allgemeinheit zerstört wird. Der entscheidende Gesichtspunkt ist hiebei, dass sich die Verwaltung auf die Redlichkeit und Vertrauenswürdigkeit eines Beamten bei dessen Dienstausübung verlassen muss, weil eine lückenlose Kontrolle nicht möglich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001090040.X01Im RIS seit
13.06.2001