Gründe: I./ Der am 27. August 1932 geborene Franz A wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Linz vom 30. November 1973, AZ 19 Vr 1863/72, wegen §§ 190, 194, 171, 173, 174 I lit d, II lit a, 176 I lit b StG 1945 zu 3 1/2 Jahren schwerem Kerker verurteilt und gemäß § 1 Abs 2 ArbHG seine Unterbringung in einem Arbeitshaus angeordnet. Mit dem Beschluß des Kreisgerichtes Steyr vom 19. November 1974, AZ 10 Ns 94/74, wurde gemäß Art V StVAG ausgesprochen, daß wegen Vorliegens der Vorausse... mehr lesen...
Gründe: Aus den Akten 11 a Ns 8/82 des Kreisgerichtes Steyr und der Ablichtung der Akten 11 Bs 91/82 des Oberlandesgerichtes Linz ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 28. September 1976, GZ 22 Vr 705/76-23, wurde ua gemäß § 23 Abs. 1 StGB die Unterbringung des am 10. Mai 1946 geborenen Rudolf Hermann A in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter angeordnet. Nach Vollzug der über ihn mit gleichem Urteil verhängten Freiheitsstrafe wurde er in ... mehr lesen...
Norm: StGB §25 Abs3
Rechtssatz: Wird die Vollziehung der Unterbringung in der Rückfallstäterschaft durch den Vollzug einer Freiheitsstrafe unterbrochen, so entfällt für dessen Dauer die Notwendigkeit einer Prüfung nach § 25 Abs 3 StGB. Entscheidungstexte 12 Os 166/82 Entscheidungstext OGH 28.10.1982 12 Os 166/82 Veröff: SSt 53/67 9 ... mehr lesen...
Norm: StGB §24 Abs2StGB §25 Abs3StVG §162 Abs2 Z1 lita
Rechtssatz: Wird die Vollziehung der Unterbringung in der Rückfallstäteranstalt durch den Vollzug einer Freiheitsstrafe unterbrochen, so ist vor der (neuerlichen) Überstellung in die Rückfallstäteranstalt eine Prüfung nach § 24 Abs 2 StGB - zwar nicht in jedem Fall, aber dann - erforderlich, wenn hiedurch der Zeitraum von einem Jahr seit der letzten Prüfung der Notwendigkeit einer Unterbrin... mehr lesen...
Gründe: I.) Aus den angeschlossenen Akten 7 Vr 440/75 des Kreisgerichtes Steyr und 30 Ns 110/76 des Landesgerichtes Linz ergibt sich folgender Sachverhalt: Der am 22.März 1953 geborene Hilfsarbeiter Ewald A wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Steyr vom 22.April 1976, GZ. 7 Vr 440/75-25, des Verbrechens des versuchten Diebstahls nach §§ 8, 171, 174 I lit. d, 176 I lit. b StG. und des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 und Abs. 2 StGB. schuldig erkannt... mehr lesen...
Norm: StGB §25 Abs3
Rechtssatz: § 25 Abs 3 StGB bezweckt (lediglich) die Gewährleistung einer regelmäßigen Überprüfung, nicht aber eine Befristung der Entscheidung. Entscheidungstexte 10 Os 79/80 Entscheidungstext OGH 30.09.1980 10 Os 79/80 Veröff: EvBl 1981/87 S 271 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980... mehr lesen...
Norm: StGB §25 Abs3
Rechtssatz: Die in § 25 Abs 3 StGB normierte Jahresfrist ist jeweils von der letzten Entscheidung über die Notwendigkeit weiterer Unterbringung an zu berechnen. Entscheidungstexte 10 Os 79/80 Entscheidungstext OGH 30.09.1980 10 Os 79/80 Veröff: EvBl 1981/87 S 271 12 Os 166/82 Entscheidungstext OGH 28.10... mehr lesen...
Norm: StGB §25 Abs3StPO §431StPO §440
Rechtssatz: Auch die gemäß § 25 Abs 3 StGB (hier: über die weitere Unterbringung nach § 21 Abs 2 StGB) ergangenen Entscheidungen sind dem gesetzlichen Vertreter (hier: Beistand) zuzustellen. Entscheidungstexte 10 Os 79/80 Entscheidungstext OGH 30.09.1980 10 Os 79/80 Veröff: EvBl 1981/87 S 271 ... mehr lesen...
Norm: StGB §25 Abs3
Rechtssatz: Binnen der in § 25 Abs 3 StGB genannten Frist ist die Prüfung einzuleiten, zur Entscheidung (auf Grund abgeschlossener Prüfung) darf sie auch überschritten werden. Entscheidungstexte 10 Os 79/80 Entscheidungstext OGH 30.09.1980 10 Os 79/80 Veröff: EvBl 1981/87 S 271 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...