RS OGH 1982/10/28 12Os166/82, 9Os41/83 (9Os42/83)

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Veröffentlicht am 28.10.1982
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Norm

StGB §24 Abs2
StGB §25 Abs3
StVG §162 Abs2 Z1 lita

Rechtssatz

Wird die Vollziehung der Unterbringung in der Rückfallstäteranstalt durch den Vollzug einer Freiheitsstrafe unterbrochen, so ist vor der (neuerlichen) Überstellung in die Rückfallstäteranstalt eine Prüfung nach § 24 Abs 2 StGB - zwar nicht in jedem Fall, aber dann - erforderlich, wenn hiedurch der Zeitraum von einem Jahr seit der letzten Prüfung der Notwendigkeit einer Unterbringung überschritten wird. Auch diese Prüfung obliegt dem nach § 16 StVG zuständigen Vollzugsgericht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0088478

Dokumentnummer

JJR_19821028_OGH0002_0120OS00166_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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