Gründe: Aufgrund eines bereits in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruchs wegen (richtig:) mehrerer Verbrechen der Erpressung nach § 144 Abs 1 StGB (A/2 und 3), des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (B) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (C) wurde mit dem angefochtenen Urteil die Unterbringung des Bernhard T***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 2 StGB angeordnet. Aufgrund eines bereits in Rechtskraft erw... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des Herbert Z***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs 1 StGB angeordnet, weil er unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, seine Sachwalterin Dr. Ursula Z***** 1.am 2. August 1999 durch die Äußerung, er werde sie zusammenlegen und er könnte sie umbringen, wenn er sie auf der Straße tre... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StGB §22 Abs2
Rechtssatz: § 21 Abs 2 StGB prävaliert gegenüber § 22 StGB (§ 22 Abs 2 zweiter Fall StGB). Therapeutische Gesichtspunkte sind bei der Abgrenzung der Maßnahmen zueinander als sachfremd nicht anzustellen. Entscheidungstexte 14 Os 8/00 Entscheidungstext OGH 14.03.2000 14 Os 8/00 European Case Law I... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 13.Mai 1997, GZ 6 d Vr 32/97-26, wurde Wolfgang M***** zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Überdies wurde gemäß § 22 Abs 1 StGB seine Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher angeordnet. Die Freiheitsstrafe wird (als Anschlußvollzug ab 23.August 1998) bis 23. August 2000 zu verbüßen sein (ON 29 des Vr-Aktes). Mit rechtskräftigem Urte... mehr lesen...
Norm: StGB §22 Abs2StGB §24 Abs1StPO §292
Rechtssatz: Obwohl die Zeit der Anhaltung nach § 22 StGB auf die Strafe anzurechnen ist (Prinzip des Vikariierens - § 24 Abs 1 StGB), kann die wegen einer noch zu verbüßenden Strafhaft von mehr als zwei Jahren gesetzwidrige (§ 22 Abs 2 StGB) Unterbringung dem Verurteilten unter Umständen zum Nachteil gereichen, weshalb der Oberste Gerichtshof einen solchen gesetzwidrigen Maßnahmenausspruch gemäß § 292 l... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter S***** (I.) des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs. 1 StGB und (II.) der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Er wurde deswegen zu einer (zweieinhalbjährigen) Freiheitsstrafe verurteilt; außerdem wurde gemäß § 21 Abs. 2 StGB seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat er am 25.November 1990 in Stinatz (zu I) ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 27. September 1989, GZ 15 Vr 1.114/89-23, wurde der am 25.Jänner 1958 geborene Angeklagte Bernhard D*** des Verbrechens der versuchten Brandstiftung nach den §§ 15, 169 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von zwanzig Monaten verurteilt. Gemäß dem § 38 Abs. 1 StGB wurde die Vorhaft vom 23. Juni 1989, 2.20 Uhr, bis 4.Juli 1989, 18.00 Uhr, auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet. Gleich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred Bernhard G*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1, 130 (dritter und vierter Fall), § 15 StGB sowie des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB schuldig erkannt und hiefür zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, auf die ihm die Vorhaft angerechnet wurde. Außerdem wurde gemäß § 22 Abs. 1 StGB seine Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnun... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StGB §22 Abs2StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Liegen sowohl nach § 22 Abs 1 StGB als auch nach § 21 Abs 2 StGB die Voraussetzungen für eine Anstaltsunterbringung vor, so prävaliert nach der zwingenden Vorschrift des § 22 Abs 2 (zweiter Fall) StGB die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gegenüber jener in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift bedeu... mehr lesen...
Gründe: Erich L*** wurde mit dem angefochtenen Urteil (das auch Teilfreisprüche enthält) der Verbrechen der teils vollendeten, teils versuchten Brandstiftung nach §§ 169 Abs 1 und 15 StGB (A), des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 15 StGB (B) sowie der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 2 StGB (C) schuldig erkannt und zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde er gemäß § 21 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29.Juni 1960 geborene Koch Siegfried R*** neben anderen strafbaren Handlungen des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach dem § 229 Abs. 1 StGB schuldig gesprochen, weil er (B/ des Urteilssatzes) in der Nacht zum 21. Juni 1986 in Rum Urkunden, über die er nicht verfügen durfte, nämlich den Führerschein, den Reisepaß und die Scheckkarte des Norman T***, durch Ansichnahme unterdrückte, wobei er mit dem Vorsatz handelte, zu verhinder... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Robert A und Michael B des Verbrechens nach § 12 Abs 1 SuchtgiftG und des Vergehens nach § 16 Abs 1 Z 1 und Z 2 dritter und vierter Fall SuchtgiftG, A überdies des Vergehens des schweren Betruges nach § 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt; gemäß § 22 Abs 1 StGB wurde A in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher eingewiesen. Dieses Urteil wird vom Angeklagten A nur in Ansehung des Schuldspruches wegen des Verbr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 31-jährige Karl Heinz A, der 29-jährige Josef C und der 25-jährige Jürgen B (zu A/1) des Verbrechens nach § 12 Abs 1 SuchtgiftG, (zu A/II) des Vergehens nach § 16 Abs 1 Z 2 dritter und vierter Fall SuchtgiftG, (zu B/I) des Vergehens des Schmuggels nach § 35 Abs 1 FinStrG und (zu B/II) des Vergehens der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Darnach haben sie A/I. vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Max Ewald A des teils vollendeten, teils versuchten Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SGG und § 15 StGB, teils begangen auch als Beteiligter nach dem dritten Fall des § 12 StGB, ferner des Vergehens nach § 16 Abs. 1 Z 2 SGG und schließlich des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Inhaltlich des Schuldspruchs hat er A/ vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgifte in solchen Mengen eingeführ... mehr lesen...
Gründe: Anton A wurde mit dem in Beschwerde gezogenen Teil des Schuldspruchs des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten, gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs.1, 128 Abs.2, 129 Z.1 und 2, 130 (dritter und vierter Fall) StGB. schuldig erkannt, weil er unter den die angenommenen Qualifikationen begründenden Tatmodalitäten unter anderem (A I 3) der Eva B Valuten und Schmuck im Gesamtwert von ca. 87.200 S und (A II 2) dem Heimo L*** bzw. dessen L... mehr lesen...
Norm: StGB §22 Abs2StPO §439 Abs3
Rechtssatz: Gemäß § 22 Abs 2 (erster Fall) StGB ist von der Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher auch dann abzusehen, wenn sich die mehr als zweijährige Dauer des Strafvollzuges aus der Summe mehrerer zum Zeitpunkt der Entscheidung noch unvollstreckter Freiheitsstrafen - sohin durch Addition des noch in Strafhaft zuzubringenden Teils der im Einweisungsurteil (etwa) verhängten F... mehr lesen...
Gründe: über den am 3. August 1949 geborenen Walter A wurde mit rechtskräftigem Urteil des Kreisgerichtes St. Pölten vom 15. Juli 1982, GZ 16 Vr 1236/81-164, wegen Verbrechens (richtig: Vergehens) des schweren Diebstahls nach § 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 2 und 4 StGB eine Freiheitsstrafe von einem Jahr verhängt. Auf diese Strafe wurde gemäß § 38 Abs. 1 Z 1 StGB eine Vorhaftzeit von rund neun Tagen angerechnet. Diese Strafe trat Walter A am 14. September 1983 an (ON 243 in ... mehr lesen...
Norm: StGB §22 Abs2 Fall1StPO §292StPO §439 Abs1StVG §68a Abs1 litb
Rechtssatz: Das Unterbleiben des Absehens von einer Anstaltsunterbringung gemäß § 22 Abs 2 erster Fall StGB kann dem Verurteilten ungeachtet der § 439 Abs 3 StPO, § 68 Abs 1 lit b StVG zum Nachteil gereichen (vgl § 3 Abs 2 Z 6 StRegG; § 25 Abs 1 StGB und § 48 Abs 2 zweiter Satz StGB) und ist daher gemäß § 292, letzter Satz, zu beheben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §22 Abs2
Rechtssatz: Die Beurteilung der Zulässigkeit der Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher kann - im Hinblick auf das Unterbringungshindernis des § 22 Abs 2 StGB - nur in der Prüfung bestehen, ob dem Angeklagten zum Zeitpunkt der Urteilsfällung noch eine zwei Jahre übersteigende Strafhaft bevorsteht oder nicht; in Spekulationen über die Dauer eines allfälligen Rechtsmittelverfahrens (und den dana... mehr lesen...
Gründe: I) Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (als Schöffengericht) vom 28. März 1983, GZ 4b Vr 11.166/82-57, wurde der am 31. Dezember 1946 geborene Alfred A des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen (richtig: gewerbsmäßigen schweren) Betruges nach § 146, 147 Abs. 3, 148, 2. Fall, StGB schuldig erkannt und über ihn nach dem zweiten Strafsatz des § 148 StGB eine Freiheitsstrafe von drei Jahren verhängt, auf welche die Verwahrungsund Untersuchungshaft vom ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Schaustellergehilfe Wolfgang A des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs 1, Abs 2 Z. 1, 128 Abs 1 Z. 4, 129 Z. 1 und 2 (15) StGB schuldig erkannt. Dem Inhalt des Schuldspruchs zufolge hatte er in Gesellschaft der abgesondert Verfolgten Ewald B und Gerhard C als Beteiligte (§ 12 StGB) I.) Nachgenannten fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz weggenommen, sich durch deren Zu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13. Dezember 1960 geborene, zuletzt beschäftigungslose Angeklagte Adolf A 1. des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach § 15, 142 Abs. 1, 143 StGB /Punkt A) des Schuldspruches/, 2. des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und 2 StGB /Punkt B) des Schuldspruches/ und 3. des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten unbefugten Gebrauc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.Oktober 1948 geborene Angeklagte Peter A des Verbrechens der versuchten Notzucht nach § 15, 201 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe verurteilt; außerdem ordnete das Schöffengericht gemäß § 21 Abs. 2 StGB die Unterbringung des Angeklagten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher an. Dem Angeklagten liegt zur Last, daß er am 7.Februar 1978 (gegen 20 Uhr) in Neu-Draschitz versucht hat, die 51-jä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8.November 1952 geborene Hilfsarbeiter Johann A gemäß § 21 Abs. 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er am 19.Februar 1977 in Niederndorf (Tirol) unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen Abartigkeit von höherem Grad beruhte, (außer den Fällen der § 201 bis 203 StGB) Eleonore B mit Gewalt und durch gefährliche Drohung zur Unzuc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.Mai 1930 geborene beschäftigungslose Sabbas A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach den § 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1, 130 und 15 StGB (Punkte I. und II. des Urteilssatzes), des Vergehens der Nötigung nach dem § 105 Abs. 1 StGB (Punkt III. des Urteilssatzes), des Vergehens nach dem § 40 Abs. 5 lit. a WaffenG (Punkt IV. des Urteilssatzes) und des Verge... mehr lesen...
Norm: StGB §21StGB §22 Abs2
Rechtssatz: Welche Komponente (geistige oder seelische Abartigkeit, Mißbrauch eines berauschenden Mittels oder Suchtmittels bzw die Gewöhnung daran) eines gestörten, aber zurechnungsfähigen Täters bei Begehung einer Straftat anteilsmäßig kausal im Vordergrund steht, braucht vom Gericht nicht entschieden zu werden, solange nur feststeht, daß eine solche Komponente (welche die Einweisung nach § 21 Abs 2 StGB begründet)... mehr lesen...
Norm: StGB §22 Abs2StGB §23 Abs2StPO §281 Abs1 Z11 B
Rechtssatz: Der in der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gestellte Antrag, von der (vom Erstgericht ausgesprochenen) Anstaltsunterbringung nach § 23 StGB wegen Vorliegens der Voraussetzungen nach § 21 StGB abzusehen, releviert den Nichtigkeitsgrund nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO. Entscheidungstexte 11 Os 175/76 Entscheidungstext OG... mehr lesen...