Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde gemäß dem § 1 Abs 3 PornG in Verbindung mit dem § 33 Abs 2 MedienG 'und gemäß §§ 3 Abs 1 und 4 PornG' auf 'den Verfall' von Druckschriften, Tonbandkassetten und Filmen erkannt, weil durch die von den Versandfirmen 'Dr. Erich B Nachfolger', Halstenbeck, BRD, und 'H-Ges.m.b.H.', Wiesbaden, BRD, vorgenommene entgeltliche übermittlung von Exemplaren der betroffenen Werke an den Grazer Buchhändler Peter A der 'objektive Tatbestand' des Vergehens... mehr lesen...
Norm: PornG §1 Abs1 lita AStGB §219
Rechtssatz: Eine den Tatbestand des § 219 StGB entsprechende Ankündigung begründet nicht mit rechtlicher Notwendigkeit (absolute) Unzüchtigkeit ihres Textes oder ihrer Darstellungen. Nur wenn sie sogenannte "harte Pornographie" enthält - und zwar als Inhaltselement und nicht als Ziel ihrer Ankündigung - kann eine solche Ankündigung (hier: sogenannte "Kontaktanzeigen") auch den Tatbestand des § 1 Abs 1 PornG e... mehr lesen...
Norm: PornG §1 AStGB §219StPO §260 Z1StPO §270 Z6StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Enthält ein Druckwerk eine Vielzahl von Ankündigungen verschiedener Art oder bildliche Darstellungen sehr heterogenen Charakters, so ist die Urteilstat nur dann hinreichend gekennzeichnet, wenn das Urteil genau bezeichnet (und begründet), welche Ankündigungen den Tatbestand des § 219 StGB erfüllen bzw welche bildlichen Darstellungen unzüchtig im Sinne des § 1 PornG s... mehr lesen...
Norm: StGB §219
Rechtssatz: Für die Frage, ob eine Anzeige bestimmt ist, unzüchtigen Verkehr herbeizuführen, ist nur ihr objektiver Sinn maßgebend; Ziel und Zweck müssen aus dem Inhalt der Anzeige unschwer erkannt werden können. Entscheidungstexte 9 Os 65/74 Entscheidungstext OGH 11.06.1975 9 Os 65/74 Veröff: EvBl 1976/60 S 108 = RZ 1975/73 S 157 ... mehr lesen...
Norm: StGB §219
Rechtssatz: Tatbestandsmäßig ist nur jene Annonce, die eindeutig eine in entsprechend aufdringlicher (abstoßender) Form geschehende Anbahnung von Sexualkontakten, die aus strafrechtlicher Sicht als relevanter Störfaktor zu werten sind, zum Inhalt hat. Entscheidungstexte 9 Os 65/74 Entscheidungstext OGH 11.06.1975 9 Os 65/74 Veröff: EvBl 1976/60 S 108 = RZ 1975... mehr lesen...
Norm: StGB §219
Rechtssatz: Annonce in der "St. Pauli Zeitschrift": "Junger Mann, 35/178/75, immer einsatzbereit und vielseitig, Freund von Triolen, sucht kernigen Partner. Auto, Wohnung vorhanden. Kennwort: Gesund und stark" - kein Art VII StGNov 1929 (bzw § 219 StGB). Entscheidungstexte 9 Os 65/74 Entscheidungstext OGH 11.06.1975 9 Os 65/74 Veröff: EvBl 1976/60 S 108 = RZ 1... mehr lesen...
Norm: StGB §219
Rechtssatz: Die "Ankündigung" im Sinne des Art VII StGNov 1929 muß ihrem Inhalt nach dazu bestimmt sein, Sexualbeziehungen in einer gegen die guten Sitten grob verstoßenden Weise wirklich zustandezubringen, mag dem Täter auch kein Erfolg beschieden sein. Die Ankündigung muß die Möglichkeit zu solchen Beziehungen unmittelbar (Gelegenheitsmacherei) eröffnen. Entscheidungstexte 10... mehr lesen...