RS OGH 1983/2/23 11Os155/82, 11Os197/82 (11Os17/83)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.1983
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Norm

PornG §1 Abs1 lita A
StGB §219

Rechtssatz

Eine den Tatbestand des § 219 StGB entsprechende Ankündigung begründet nicht mit rechtlicher Notwendigkeit (absolute) Unzüchtigkeit ihres Textes oder ihrer Darstellungen. Nur wenn sie sogenannte "harte Pornographie" enthält - und zwar als Inhaltselement und nicht als Ziel ihrer Ankündigung - kann eine solche Ankündigung (hier: sogenannte "Kontaktanzeigen") auch den Tatbestand des § 1 Abs 1 PornG erfüllen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0087825

Dokumentnummer

JJR_19830223_OGH0002_0110OS00155_8200000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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