Norm
PornG §1 Abs1 lita ARechtssatz
Eine den Tatbestand des § 219 StGB entsprechende Ankündigung begründet nicht mit rechtlicher Notwendigkeit (absolute) Unzüchtigkeit ihres Textes oder ihrer Darstellungen. Nur wenn sie sogenannte "harte Pornographie" enthält - und zwar als Inhaltselement und nicht als Ziel ihrer Ankündigung - kann eine solche Ankündigung (hier: sogenannte "Kontaktanzeigen") auch den Tatbestand des § 1 Abs 1 PornG erfüllen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0087825Dokumentnummer
JJR_19830223_OGH0002_0110OS00155_8200000_005