Norm: FPG §114 Abs3 Z3StGB §202 Abs2 Fall2
Rechtssatz: Ein qualvoller Zustand liegt vor, wenn das Opfer durch längere Zeit eine peinigende, schwere körperliche oder seelische Beeinträchtigung erleidet, wie etwa quälende Schmerzen oder Leiden, Angstzustände oder Depressionen, die längere Zeit fortdauern oder sich mehrmals wiederholen oder wenn das Opfer in Todesangst versetzt, seelisch schwer erschüttert oder gefesselt und geknebelt wird. ... mehr lesen...
Norm: StGB §202 Abs2 Fall2
Rechtssatz: Bei den im zweiten Fall des § 202 Abs 1 StGB angeführten erschwerenden Begleitumständen der Tat handelt es sich um Spielarten einer einzigen Qualifikation (EvBl 1990/119), sodaß dahingestellt bleiben kann, ob obszöne Beschimpfungen für sich allein schon eine besondere Demütigung darstellen. Dies trifft aber jedenfalls auf das Ejakulieren in das Gesicht und auf die Brust des Opfers zu. Entscheidend ist im ü... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Gendarmeriebeamte Anton S*** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB (I.) und des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (III.) sowie der Werkmeister Walter M*** der Vergehen der Amtsanmaßung nach § 314 StGB (II.) und der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (III.) schuldig erkannt. Darnach haben am 26.Mai 1989 in Mödling I. Anton S*** als Gendarmeriebeamter mit dem Vorsatz, den Staat und den Staatsbürger... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 3.Februar 1953 geborene Walter E*** und der am 24.Juli 1962 geborene Wolfgang R*** des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB nF schuldig erkannt. Darnach haben sie am 22.April 1989 in Krems an der Donau "als Beteiligte (§ 12 StGB)" Rosamunde P*** mit Gewalt gegen ihre Person und durch gefährliche Drohung, indem sie ihr mit Händen und Füßen Schläge versetzten, ihr ein Messer an die Kehle setzten und Walter E... mehr lesen...
Gründe: Der am 18.September 1945 geborene Johann Peter W*** wurde mit dem Urteil des Kreisgerichts Wels vom 10.November 1986 der Verbrechen der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB. (1) sowie des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB. (2) schuldig erkannt. Er hat am 9. März 1986 in Edt bei Lambach Jasmina K*** durch die Äußerung, es werde ihr etwas passieren, wenn sie nicht pariere, wobei er sie mit beiden Händen am Hals erfaßte, sohin eine Person weiblichen Geschlechts mit Gewalt ... mehr lesen...
Gründe: Der am 15. April 1945 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Peter H*** wurde zufolge des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB. (1) sowie der Vergehen der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen nach § 81 Z. 1 StGB. (2 a), der fahrlässigen Tötung nach § 80 StGB. (2 b) und nach § 36 Abs 1 lit a WaffG. a.F. (3) schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien am 27. Dezember 1985 Monika H*** mit Gew... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurden der 22jährige Siegfried R*** und der 18jährige Rolf P*** (zu 1) des Vergehens der leichten Körperverletzung (nach § 83 Abs. 1 StGB) sowie die beiden Genannten und der 20jährige Werner R*** (zu 2) des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 und 2, Z 2 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 16. März 1986 in Innsbruck, und zwar (1.) Siegfried R*** und Rudolf P*** in Gesellschaft als Beteiligte (§ ... mehr lesen...
Gründe: In Erledigung einer wegen des Verbrechens der versuchten Notzucht nach § 15, 201 Abs 1 StGB gegen sie erhobenen Anklage waren im ersten Rechtsgang Manfred B, Stefan C und Alfred D (rechtskräftig) wegen des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach § 15, 202 Abs 1 StGB, und zwar letzterer als Beteiligter nach § 12 (dritter Fall) StGB, sowie Wolfgang E und Mohamed A wegen des Vergehens der Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 28... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 3.November 1961 geborene Hilfsmonteur Gerhard A und der am 29.Juni 1956 geborene Magazinsarbeiter Stefan B des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB. schuldig erkannt (inhaltlich des Urteilssatzes), begangen dadurch, daß sie am 9.Juli 1979 in Ottensheim Bettina C durch die gefährliche Drohung, sie werde Schläge erhalten, wenn sie zu einem Geschlechtsverkehr mit ihnen nicht bereit sei, zum außerehelichen Beisch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 31. Oktober 1951 geborene Sticker Hans A, der am 17. März 1954 geborene Elektriker Alfred C und der am 29. Juli 1952 geborene Tankstellenpächter Emil B des Verbrechens der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs. 1 und Abs. 2 StGB, des Verbrechens der schweren Nötigung nach den §§ 105, 106 Abs. 1 Z 2 StGB und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB, Hans A und Emil B weiters des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden unter anderem der am 12. September 1961 geborene Installateurlehrling Ren'e B und der am 14. August 1962 geborene Angestellte Christian C neben weiterer Straftaten auch des 'Vergehens' (richtig: Verbrechens) der schweren Nötigung nach den §§ 105, 106 Abs 1 Z 1 StGB und des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach dem § 204 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil sie zusammen mit einem weiteren Mittäter (dem abgesondert verfolgten Erwachsenen Rein... mehr lesen...