Norm: StGB §167 Abs4
Rechtssatz: Ein ernstliches Bemühen um Schadensgutmachung kann auch darin zum Ausdruck kommen, daß der Täter die Schadensgutmachung wirtschaftlich mitträgt, indem er an der zur Abdeckung des Schadens erforderlichen Darlehensaufnahme als einer der Kreditschuldner mitwirkt. Entscheidungstexte 11 Os 21/94 Entscheidungstext OGH 07.06.1994 11 Os 21/94 ... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs4
Rechtssatz: Voraussetzung tätiger Reue nach § 167 Abs 4 StGB ist, daß sich der Täter um die Schadensgutmachung ernstlich bemüht hat. Gelegenheit dazu hat er bereits ab der materiellen Vollendung der Tat unabhängig davon, ob diese vom Verletzten schon entdeckt worden ist und ob er selbst davon Kenntnis erlangt hat. Unterläßt er es daher, sich um Schadensgutmachung zu bemühen, weil seine Tat tatsächlich noch nicht entdeckt wo... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs4
Rechtssatz: Der Täter hat schon ab der materiellen Vollendung des Deliktes die "Chance", die Folgen seiner Tat freiwillig und rechtzeitig zu beseitigen, sohin entweder den ganzen Schaden gutzumachen oder sich vertraglich zu verpflichten, dem Verletzten binnen einer bestimmten Zeit Schadensgutmachung zu leisten (§ 167 Abs 2 StGB). Ist dem Täter die von ihm angestrebte Wiedergutmachung nicht möglich, ist er nur unter der Vora... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs4
Rechtssatz: Für das ernstliche Bemühen genügt, daß der Schadenersatz mit Wissen und Willen des Täters bzw mit dessen konkludentem Einverständnis geleistet wird. Entscheidungstexte 13 Os 91/85 Entscheidungstext OGH 04.07.1985 13 Os 91/85 Veröff: SSt 56/49 = EvBl 1986/16 S 53 12 Os 21/86 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs4
Rechtssatz: Die nach § 167 Abs 4 StGB - durch Verweisung auf Abs 2 - erforderliche Rechtzeitigkeit der Schadensgutmachung durch einen Dritten oder einen anderen an der Tat Mitwirkenden bezieht sich auf denjenigen Täter, dem diese Variante der tätigen Reue zugute kommen soll. Entscheidungstexte 9 Os 190/84 Entscheidungstext OGH 13.03.1985 9 Os 190/84 Verö... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs4
Rechtssatz: Bloße Schadensgutmachung durch einen Dritten ohne ernstliches Bemühen des Täters macht diesen nicht straflos. Entscheidungstexte 13 Os 55/78 Entscheidungstext OGH 08.06.1978 13 Os 55/78 9 Os 44/84 Entscheidungstext OGH 10.04.1984 9 Os 44/84 Vgl auch 14 O... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs4
Rechtssatz: Ernstliches Bemühen auch des jugendlichen Täters nötig, wenn dessen Eltern Schadensgutmachung leisten. Entscheidungstexte 10 Os 62/78 Entscheidungstext OGH 31.05.1978 10 Os 62/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0095497 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs4
Rechtssatz: Voraussetzung für die tätige Reue nach § 167 Abs 4 StGB ist, dass sich der Täter um die Schadensgutmachung ernstlich bemüht hat. Es ist somit ein aktives Mitwirken an der Schadensgutmachung zumindest in der Form einer konkludenten Handlung erforderlich. Ein bloßes Untätigbleiben oder ein Nichthindern der Schadensgutmachung durch einen anderen genügt nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs4
Rechtssatz: "An der Tat Mitwirkende" im Sinne des § 167 Abs 4 StGB sind auch Hehler und schuldlos die Tatausführung (objektiv) fördernde Person. Entscheidungstexte 11 Os 161/75 Entscheidungstext OGH 21.01.1976 11 Os 161/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0095521 ... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs4
Rechtssatz: Es genügt, wenn ein Dritter auch nur konkludent im Namen des Täters den Schaden gutmacht. Entscheidungstexte 11 Os 161/75 Entscheidungstext OGH 21.01.1976 11 Os 161/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0095582 Dokumentnummer JJR_19760121_OGH0002_0... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs4
Rechtssatz: Es genügt, wenn "an der Tat Mitwirkende" wenigstens im gemeinsamen Interesse angesichts gemeinsamer deliktischer Solidarhaftung den Schaden gutmachen. Entscheidungstexte 11 Os 161/75 Entscheidungstext OGH 21.01.1976 11 Os 161/75 11 Os 165/78 Entscheidungstext OGH 11.09.1979 11 Os 165/78 ... mehr lesen...