Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Günter F***** und Alois R***** der Vergehen nach § 122 Abs 1 Z 1 GmbHG (1.), des Verbrechens der betrügerischen Krida nach §§ 156 Abs 1 und Abs 2, 161 Abs 1 StGB (2.) und der Vergehen der Begünstigung eines Gläubigers nach §§ 158 Abs 1, 161 Abs 1 StGB (3.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Günter F***** und Alois R***** der Vergehen nach Paragraph 122, Absatz eins, Ziffer eins, GmbHG (1.), des Verbrechens der betrügeri... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige (Teil-)Freisprüche enthaltenden Urteil wurden André R***** und Mag. Michael L***** (dieser als Beitragstäter iS des § 12 dritter Fall StGB) des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige (Teil-)Freisprüche enthaltenden Urteil wurden André R***** und Mag. Michael L***** (dieser als Beitragstäter iS des Paragraph 12, dritter Fall StGB) des Verbrech... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Willibald K***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 StGB (I.1.) und des beim Versuch nach § 15 StGB verbliebenen Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 zweiter Fall StGB als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB (I.2.) schuldig erkannt. Danach hat er Mit dem angefochtenen Urteil wurde Willibald K***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach Paragraph 156, Absatz eins, S... mehr lesen...
Gründe: Johann Georg G***** und Herbert B***** wurden mit dem angefochtenen Urteil, das auch unbekämpft gebliebene Teilfreisprüche enthält, im zweiten Rechtsgang neuerlich - allerdings auch hier abweichend von der wegen des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB erhobenen Anklage - des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach haben sie in St. Georgen am F***** als verantwortliche Geschäftsführer der G***** Gmb... mehr lesen...
Norm: StGB §156 Abs2
Rechtssatz: Die Deliktsqualifikation nach § 156 Abs 2 StGB kommt zur Anwendung, wenn der durch die Höhe der Vermögensverringerung limitierte Gläubigerausfall, das heißt die Summe der Forderungen, soweit sie unbefriedigt geblieben sind, 50.000 Euro übersteigt (WK-StGB - 2 § 156 Rz 31). Entscheidungstexte 15 Os 120/05v Entscheidungstext OGH 19.01.2006 15 Os 120/05v... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz V***** des als Beitragstäter (§ 12 dritter Fall StGB) begangenen Verbrechens der versuchten betrügerischen Krida nach §§ 15, 156 Abs 1 StGB (I) und des Vergehens der Fälschung eines Beweismittels nach § 293 Abs 2 StGB (II) schuldig erkannt, weil er Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz V***** des als Beitragstäter (Paragraph 12, dritter Fall StGB) begangenen Verbrechens der versuchten betrügerischen Krida nach Paragraphen 15,, 156... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochten Urteil wurden Karl-Heinz S***** und sein Vater Heinrich Adolf S***** von der (jeweils) wider sie erhobenen Anklage, "als Gesellschafter" - womit noch keine Stellung als leitender Angestellter iSd § 161 Abs 1 StGB angesprochen ist - der S***** GmbH im bewussten und gewollten Zusammenwirken am 8. Juli 2002 in Vöcklabruck das Vermögen der genannten Gesellschaft wirklich oder zum Schein verringert und dadurch die Befriedigung ihrer Gläubiger oder wenigsten e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen rechtskräftigen Schuldspruch der Angeklagten Christine W***** und Teilfreisprüche des Angeklagten Harald W***** und des Angeklagten Manfred W***** enthält, wurden Harald W***** des Vergehens der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach §§ 159 Abs 1, Abs 5 Z 4, 161 Abs 1 StGB (Punkt A1 des Urteilssatzes), des Vergehens nach § 114 Abs 1 und Abs 2 ASVG (A2) und des Verbrechens der betrügerischen Krida nach... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen Verfolgungsvorbehalt enthaltenden) Urteil wurden schuldig erkannt: Rechtliche Beurteilung Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Günther E*****: Obwohl von der Anfechtungserklärung auch der Schuldspruch FF. erfasst wird, finden sich hiezu keine Ausführungen in der Nichtigkeitsbeschwerde. Es mangelt somit insoweit an einer deutlichen und bestimmten Bezeichnung jener Tatumstände, die einen Nichtigkeitsgrund bilden ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch einen rechtskräftigen Schuldspruch der Christa P***** und die mit Berufung angefochtene Verurteilung des Dr. Karl Heinz F***** enthält - wurde Anton P***** der Verbrechen der Veruntreuung nach § 133 Abs 1, Abs 2 zweiter Fall StGB, der Untreue nach § 153 Abs 1, Abs 2 zweiter Fall StGB und der betrügerischen Krida nach §§ 156 Abs 1, Abs 2, 161 Abs 1 StGB sowie des Vergehens nach § 114 Abs 1, Abs 2 ASVG schuldig erkannt. Danach hat er - ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter S***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter S***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach Paragraph 156, Absatz eins und Absatz 2, StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Linz als De-facto-Geschäftsführer der Firma F***** V***** mbH von Anfang Jänner 1994 bis Anfang Mai 1995 Bestandteile des Vermögens dieses Unternehmens in einem 40... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Richard H***** im Umfang der im ersten Rechtsgang erfolgten Teilaufhebung nunmehr im zweiten Rechtsgang neuerlich des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten betrügerischen Krida nach §§ 156 Abs 1 und Abs 2 (iVm §§ 309 und 161 Abs 1) und 15 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Richard H***** im Umfang der im ersten Rechtsgang erfolgten Teilaufhebung nunmehr im zweiten Rechtsgang neuerlich des Verbrechens de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Christian B***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Christian B***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach Paragraph 156, Absatz eins und Absatz 2, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 30. März 1999 in St. Veit an der Glan dadurch, dass er am ihm gehörigen Anteil der Liegenschaft EZ 630 der KG 74513 Kraig zugunsten seiner Mutter Elisabet... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurde Dipl. Ing. Helmut H***** (A) des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und 2 StGB sowie der Vergehen (B) der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB und (C) der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 2 StGB; Vojka Helga R***** (D) des Verbrechens der betrügerischen Krida als Beitragstäterin nach §§ 156 Abs 1 und Abs 2, 12 dritter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem a... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen unbekämpft gebliebenen Teilfreispruch enthaltenden) Urteil wurde Franz S***** des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Deliktsfall StGB schuldig erkannt, weil er sich in der Zeit von Jänner bis Dezember 1993 in Bad Aussee bzw Öblarn als Geschäftsführer der Firma "F***** Abwassertechnik GesmbH" ihm anvertraute Geldbeträge in der Höhe von 725.150,57 S mit unrechtmäßigem Bereicherungsvorsatz zugeeignet hat, indem... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Ing.Eduard M***** und Hermann K***** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB im gemeinsamen Zusammenwirken als Mittäter (A.1. und 2.), der Angeklagte Ing.M***** zudem als Alleintäter (B.), der Angeklagte K***** überdies des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 1 WaffG (C.) schuldig erkannt und hiefür zu gemäß § 43 a StGB teilweise bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafen verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil w... mehr lesen...
Norm: StGB §153 Abs1StGB §153 Abs2StGB §156 Abs1StGB §156 Abs2
Rechtssatz: Die Tatbestände der Untreue und der betrügerischen Krida können echt idealkonkurrierend zusammentreffen. Das Argument der Verdrängung eines allgemein strafbaren Deliktes durch ein Sonderdelikt scheitert nämlich an der Verschiedenartigkeit des jeweils geschützten Rechtsgutes und dem daraus folgenden Erfordernis differenzierter strafrechtlicher Beurteilung. ... mehr lesen...
Gründe: Gerhard E***** wurde (1 bis 3) - richtig: - der Vergehen der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 1 und 2 StGB, der Verbrechen Gerhard E***** wurde (1 bis 3) - richtig: - der Vergehen der fahrlässigen Krida nach Paragraph 159, Absatz eins, Ziffer eins und 2 StGB, der Verbrechen (4) der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und 2 StGB und (5) der Untreue nach § 153 Abs 1 und 2 StGB sowie (6) des Vergehens nach § 114 Abs 1 ASVG schuldig erkannt. (4) der betrügerischen ... mehr lesen...
Norm: StGB §156 Abs2
Rechtssatz: § 156 Abs 2 StGB erfordert in objektiver Hinsicht, daß der Ausfall, den die Gläubiger durch die Verminderung des zu ihrer Befriedigung bestimmten Schuldnervermögens erleiden, mehr als Schilling fünfhunderttausend beträgt (EvBl 1982/157). Entscheidungstexte 13 Os 152/90 Entscheidungstext OGH 20.02.1991 13 Os 152/90 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am ***** frühere Kaufmann und nunmehrige Bilanzbuchhalter Mag. Michael M***** der Verbrechen der betrügerischen Krida nach dem § 156 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (A/) und des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3 StGB (B/) sowie des Vergehens der fahrlässigen Krida nach dem § 159 Abs. 1 Z 2 StGB (C/) schuldig erkannt. Darnach hat der Angeklagte in Wien A/ in der Zeit zwischen 13.März 1985 und 22.April 1986 als Einzelkaufmann und a... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Adolf G*** (I) des Vergehens (richtig: der Vergehen) der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 und 2 StGB sowie der Verbrechen (II) der betrügerischen Krida nach § 156 (zu ergänzen: Abs. 1) StGB, (III) der (in sechs Fällen mit insgesamt rund 587.000 S Schaden begangenen) Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB und (IV) des (in zehn Fällen mit insgesamt rund 1,113.000 S Schaden verübten) "schweren, gewerbsmäßigen" (r... mehr lesen...
Norm: StGB §156 Abs2
Rechtssatz: Die Schadensberechnung orientiert sich am objektiv abstrakten Sachwert der betreffenden Waren, nicht aber an den spekulativen Unwägbarkeiten des Erfolgs bestimmter Verwertungsmodalitäten. Entscheidungstexte 9 Os 3/86 Entscheidungstext OGH 19.02.1986 9 Os 3/86 14 Os 92/03 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 10. Mai 1940 geborene Kindergärtnerin Elfriede A des Verbrechens der versuchten betrügerischen Krida nach §§ 15, 156 Abs. 1 und 2 StGB. als Beteiligte im Sinne des § 12, dritter Anwendungsfall, StGB (: Punkt I/ des Urteilssatzes) und des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 1 StGB (: Punkt II/1 und 2 des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Dem erstbezeichneten Schuldspruch liegt zugrunde, daß Elfriede A am 16... mehr lesen...