RS OGH 1997/10/16 12Os62/97, 15Os211/98, 11Os76/03, 12Os92/03, 11Os196/09x, 12Os122/13b, 11Os17/21s

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Veröffentlicht am 16.10.1997
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Norm

StGB §153 Abs1
StGB §153 Abs2
StGB §156 Abs1
StGB §156 Abs2

Rechtssatz

Die Tatbestände der Untreue und der betrügerischen Krida können echt idealkonkurrierend zusammentreffen. Das Argument der Verdrängung eines allgemein strafbaren Deliktes durch ein Sonderdelikt scheitert nämlich an der Verschiedenartigkeit des jeweils geschützten Rechtsgutes und dem daraus folgenden Erfordernis differenzierter strafrechtlicher Beurteilung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108610

Im RIS seit

15.11.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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