Norm
StGB §153 Abs1Rechtssatz
Die Tatbestände der Untreue und der betrügerischen Krida können echt idealkonkurrierend zusammentreffen. Das Argument der Verdrängung eines allgemein strafbaren Deliktes durch ein Sonderdelikt scheitert nämlich an der Verschiedenartigkeit des jeweils geschützten Rechtsgutes und dem daraus folgenden Erfordernis differenzierter strafrechtlicher Beurteilung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108610Im RIS seit
15.11.1997Zuletzt aktualisiert am
07.06.2021