Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Nach Verhängung der Untersuchungshaft teilte die belangte Behörde dem inhaftierten Beschwerdeführer mit Schreiben vom 27.07.2020 mit, dass gegen ihn die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes beabsichtigt sei. Die Möglichkeit, dazu binnen zehntägiger Frist eine schriftliche Stellungnahme zu erstatten, nutzte der Beschwerdeführer nicht. Mit Urteil des Landesgerichtes XXXX vom 22.12.2020 wurde der Beschwerdeführer ua. wegen des Verbrechens des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Ukraine, hält sich seit 1998 durchgehend im österreichischen Bundesgebiet auf. Er verfügt über einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“, ausgestellt durch die zuständige Niederlassungsbehörde MA 35. Sein Aufenthalt war bisher rechtmäßig. Der BF wurde in Österreich im Jahr 2014 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Der BF hat das Verbrechen der betrügerische... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang Das Bundesamt hat mit oa. Bescheid gegen die beschwerdeführende Partei [bP], ein türkischer Staatsangehöriger, folgendes entschieden: I. Gemäß § 67 Absatz 1 und 2 Fremdenpolizeigesetz, BGBl. I Nr. 100/2005 (FPG) idgF, wurde ein für die Dauer von 6 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. II. Gemäß § 70 Absatz 3 Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. I Nr. 100/2005 (FPG) idgF, wurde kein Durchsetzungsaufschub erteilt. III. Einer Beschwer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Urteil des Bezirksgerichts XXXX vom 16.11.2017, Zl. XXXX, wurde der Beschwerdeführer nach § 146 StGB zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 4,00 Euro (320,00 Euro), bei NEF zu 40 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe, verurteilt. Am 01.12.2018 wurde der Beschwerdeführer durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) zum fremdenrechtlichen Sachverhalt einvernommen und gab zusammenfassend an, dass er mit einer österreichis... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Aufforderung zur Rechtfertigung vom 17.07.2017 leitete die belangte Behörde gegen den Beschwerdeführer XXXX (im Folgenden: "BF1") in seiner Funktion als Vorstand der haftungspflichtigen Gesellschaft XXXX (im Folgenden: "haftungspflichtige Gesellschaft" oder "Emittentin") ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Verdachts auf Übertretung der Werbevorschriften gemäß § 4 Abs. 2 und 3 KMG in Bezug auf Werbungen für die XXXX-Unternehmensanleihe 1-2017... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Aufforderung zur Rechtfertigung vom 17.07.2017 leitete die belangte Behörde gegen den Beschwerdeführer XXXX (im Folgenden: "BF1") in seiner Funktion als Vorstand der haftungspflichtigen Gesellschaft XXXX (im Folgenden: "haftungspflichtige Gesellschaft" oder "Emittentin") ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Verdachts auf Übertretung der Werbevorschriften gemäß § 4 Abs. 2 und 3 KMG in Bezug auf Werbungen für die XXXX-Unternehmensanleihe 1-2017... mehr lesen...