Gründe: Franz H***** wurde (a/I) des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 1 StGB und (a/II) des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Franz H***** wurde (a/I) des Vergehens der fahrlässigen Krida nach Paragraph 159, Absatz eins, Ziffer eins, StGB und (a/II) des Verbrechens der betrügerischen Krida nach Paragraph 156, Absatz eins und Absatz 2, StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Gunskirchen "I) als Inhaber ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 24.März 1987, GZ 8 U 2161/86-9, wurde der am 27.November 1958 geborene Peter K*** wegen Vergehens der Unterschlagung nach § 134 Abs. 2 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihm wurde zur Last gelegt, am 7.November 1986 in Innsbruck ein fremdes Gut, nämlich Benzin im Wert von 70 S, das er ohne Zueignungsvorsatz in seinen Gewahrsam gebracht hatte, sich mit dem Vorsatz zugeeignet zu haben, sich dadurch unrechtmäßig zu bereichern. N... mehr lesen...
Norm: StGB §134 Abs2
Rechtssatz: Ein zunächst zahlungswilliger Kunde einer Selbstbedienungstankstelle, der erst nach dem Abfüllen von Treibstoff in den Fahrzeugtank den Entschluß faßt, ohne Bezahlung des Kaufpreises mit dem Fahrzeug die Tankstelle zu verlassen, verantwortet das Vergehen der Unterschlagung nach § 134 Abs 2 StGB. Entscheidungstexte 14 Os 138/87 Entscheidungstext OGH 02... mehr lesen...
Norm: StGB §134 Abs2
Rechtssatz: Unter dem Worten "Ohne Zueignungsvorsatz" im § 134 Abs 2 StGB ist nicht jedes auf "Zueignung" schlechthin gerichtete wertneutrale Vorhaben, sondern nur der strafrechtlich relevante Begriff des auf eine unwertbegründende Zueignung gerichteten Vorsatzes zu verstehen. Entscheidungstexte 14 Os 138/87 Entscheidungstext OGH 02.12.1987 14 Os 138/87 Ver... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Angeklagte Ingeborg A des Verbrechens der Unterschlagung nach § 134 Abs. 1 und Abs. 3, letzter Fall, StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß sie sich im September und Oktober 1981 in Wien ein ohne ihr Zutun in ihren Gewahrsam geratenes (fremdes) Gut mit dem Vorsatz zugeeignet habe, sich hiedurch unrechtmäßig zu bereichern, indem sie als Alleineigentümerin und faktische Geschäftsführerin der Firma B, Ein- und Ausfuhrhandels-GesmbH d... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem angefochtenen Urteil wurde (unter anderem) der ehemalige Kraftfahrzeughändler Rudolf A (I.) des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 - irrig zitiert (vgl. SSt. 49/30 u.a.): Abs. 2 und - Abs. 3 StGB., (II.) des Vergehens der Unterschlagung nach § 134 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 erster Fall StGB., (III.) des Verbrechens der Veruntreuung nach Par 133 Abs. 1 und Abs. 2 (abermals irrig zitiert: erster und) zweiter Fall StGB., (IV.) des Vergehens der fahrläs... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Floridsdorf vom 15.Februar 1979, GZ. 7 U 1552/77-18, wurde der am 9.Jänner 1926 geborene Vertreter Richard A, gegen den ein Antrag auf Bestrafung wegen § 146 StGB. (vgl. S. 56, 58 d. A.) gestellt worden war, des Vergehens der Unterschlagung nach § 134 Abs 2 StGB. schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er am 1. August 1977 in Wien ein fremdes Gut, das er ohne Zueignungsvorsatz in seinen Gewahrsam gebracht hatte, nämlich eine von Rudolf und... mehr lesen...
Norm: StGB §133 FStGB §134 Abs2
Rechtssatz: Jene Fälle, in denen der Täter den Gewahrsam an fremden Gut zwar mit seinem Zutun, aber einvernehmlich mit dem Berechtigten erlangt, sind - sofern nicht Betrug vorliegt - durch § 133 StGB abschließend geregelt, eine Ahndung als (Anschlußunterschlagung) Unterschlagung im Sinne des § 134 Abs 2 StGB kommt nicht in Betracht. Entscheidungstexte 9 Os 16... mehr lesen...
Norm: StGB §134 Abs1StGB §134 Abs2
Rechtssatz: Ist fremdes Gut durch einen auf dritter Seite liegenden Irrtum in den Gewahrsam des Täters geraten, kommt Abs 1 des § 134 StGB zur Anwendung; Abs 2 setzt hingegen voraus, daß der (später das Gut unterschlagende) Täter selbst bei Gewahrsamerlangung irrte. Entscheidungstexte 9 Os 160/76 Entscheidungstext OGH 17.11.1976 9 Os 160/76 Ve... mehr lesen...
Norm: StGB §134 Abs2
Rechtssatz: Auch für den Deliktsfall des § 134 Abs 2 StGB ist Bereicherungsabsicht erforderlich. Entscheidungstexte 10 Os 166/75 Entscheidungstext OGH 23.03.1976 10 Os 166/75 Veröff: EvBl 1976/244 S 525 = EvBl 1976/250 S 551 9 Os 168/91 Entscheidungstext OGH 10.11.1981 9 Os 168/91 Vgl auch; Beisatz: ... mehr lesen...