Norm
StGB §134 Abs2Rechtssatz
Unter dem Worten "Ohne Zueignungsvorsatz" im § 134 Abs 2 StGB ist nicht jedes auf "Zueignung" schlechthin gerichtete wertneutrale Vorhaben, sondern nur der strafrechtlich relevante Begriff des auf eine unwertbegründende Zueignung gerichteten Vorsatzes zu verstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0094759Dokumentnummer
JJR_19871202_OGH0002_0140OS00138_8700000_001