Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste im Oktober 2017 unter Umgehung der Grenzkontrollen nach Österreich sein und stellte am 21.12.2017 im Standes der Untersuchungshaft einen Antrag auf internationalen Schutz, den er zusammengefasst damit begründete, dass er seine Heimat verlassen habe, weil er einen Freund gehabt habe. Da in einem islamischen Land die Homosexualität verboten sei, sei er geschlagen und gedemütigt worden. Da er sehr große Angst geha... mehr lesen...