I. 1. In der Beschwerde vom 3. März 2008 wird im Wesentlichen vorgebracht, dass eine Personendurchsuchung in der Regel nur nach vorausgegangenem Vernehmen dessen, bei dem sie vorgenommen werden soll und nur insofern zulässig ist, als durch die Vernehmung die freiwillige Herausgabe des Gesuchten nicht herbeigeführt werden kann. Weiters wird vorgebracht, dass bei einer Personendurchsuchung stets mit Vermeidung allen unnötigen Aufsehens, jeder nicht unumgänglich nötigen Belästigung oder Störu... mehr lesen...
Rechtssatz: Dient eine Personendurchsuchung ausschließlich der Aufklärung eines nach dem StGB strafbaren Deliktes - im konkreten Fall der Aufklärung eines Diebstahls nach § 127 StGB -, also nicht der Gefahrenabwehr, ist die Rechtmäßigkeit der Personendurchsuchung nach der StPO und nicht nach dem SPG zu beurteilen. § 106 Abs 1 Z 2 StPO räumt das Recht ein, Einspruch an das Gericht zu erheben, wenn jemand behauptet, durch Staatsanwalt oder Kriminalpolizei in einem subjektiven Recht verletzt ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Überlegungen zur Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit haben primär auf den Schutz anderer Verkehrsteilnehmer abzustellen, sekundär aber auf sozial verträgliches Verhalten eines Verkehrsteilnehmers; etwa wenn das Kraftfahrzeug zu Diebstählen verwendet wird. Die Prognosebeurteilung darf aber nicht zum Ergebnis einer Nebenstrafe führen und darf für Resozialisierung nicht kontraproduktiv wirken. Schlagworte gewerbsmäßiger Diebstahl, bestimmte Tatsache, Prognose mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Bescheid wurde der Antrag des Berufungswerbers auf Erteilung der Berechtigung zur Ausübung der Lehrtätigkeit als Fahrlehrer für die Klassen "A" und "B" mangels Vertrauenswürdigkeit abgewiesen. Diese Entscheidung wurde damit begründet, dass der Berufungswerber mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen G vom 16.10.2002 des Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127, 128 Abs 2 und 130 erster Deliktsfall StGB für ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Fahrlehrer ist nicht nach § 117 Abs 1 KFG vertrauenswürdig, wenn er wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127, 128 Abs 2 und 130 erster Deliktsfall StGB rechtskräftig verurteilt wurde, weil er innerhalb mehrerer Monate aus dem Lager eines Unternehmens insgesamt 124 Mobiltelefone entwendete und diese Diebstähle durch geschickte Computermanipulationen verschleiert hatte, sowie wenn seit der Verurteilung erst sechs Monate (und seit der Tat ca... mehr lesen...