Norm: StGB §126 Abs1 Z7StGB §126 Abs2
Rechtssatz: Für die Schadensberechnung ist nur der unmittelbar an der Sache selbst entstandene Schaden maßgebend, während ein mittelbarer Schaden nicht einzuberechnen ist. Entscheidungstexte 12 Os 19/18p Entscheidungstext OGH 17.05.2018 12 Os 19/18p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde der am 26. März 1979 geborene, zur Tatzeit noch jugendliche Andreas K***** der Vergehen des Diebstahls nach § 127 StGB (1.) und der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z 7 StGB (2.) schuldig erkannt, weil er in der Nacht vom 26. zum 27. Juni 1996 in Innsbruck im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit dem abgesondert verfolgten Manuel B***** Mit dem angefochtenen, auf dem W... mehr lesen...
Norm: StGB §28StGB §126 Abs2 Z7StGB §283 Abs2
Rechtssatz: Die Vergehen der schweren Sachbeschädigung und der Verhetzung können in ungleichartiger Idealkonkurrenz zusammentreffen (hier: Besprühen eines an einem öffentlichen Radweg gelegenen Bauwerks mit Hakenkreuzen in Verbindung mit den Worten "HASS" und "Turkes Raus"). Unter der Tathandlung des "Hetzens" wird eine in einem Appell an Gefühle und Leidenschaften bestehende tendenziöse Aufreizung ... mehr lesen...
Norm: StGB §28StGB §126 Abs2 Z7StGB §283 Abs2
Rechtssatz: Die Vergehen der schweren Sachbeschädigung und der Verhetzung können in ungleichartiger Idealkonkurrenz zusammentreffen (hier: Besprühen eines an einem öffentlichen Radweg gelegenen Bauwerks mit Hakenkreuzen in Verbindung mit den Worten "HASS" und "Turkes Raus"). Unter der Tathandlung des "Hetzens" wird eine in einem Appell an Gefühle und Leidenschaften bestehende tendenziöse Aufreizung ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Constantin G*** und Peter W*** des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs. 1 Z 7 StGB, ersterer als Beteiligter nach § 12 zweiter Fall StGB, schuldig erkannt. Darnach haben am 20.Jänner 1987 in Schmida - W*** dadurch, daß er die Schlägerung von 19 Linden, fünf Eichen, zwei Pappeln und zwei Kastanienbäumen auf dem (zur Hälfte im Eigentum des Georg S*** gestandenen) Grundstück "EZ" (richtig: Nr.) 202 der KG Schmida ve... mehr lesen...
Norm: StGB §126 Abs1 Z7StGB §126 Abs2
Rechtssatz: Die Höhe des tatbedingten Vermögensschadens ist bei einem durch irreparable Eingriffe in die Substanz herbeigeführten Schaden "an der" Sache (§ 126 Abs 1 Z 7 und Abs 2 StGB) - anders als bei einem Diebstahl - nicht nach den Kosten von deren Ersatz durch eine (wiewohl funktionell gleichwertige, in ihrer Substanz aber doch) andere Sache, also nicht nach ihrem Wiederbeschaffungswert zu bemessen. Ma... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wolfgang K*** des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach den §§ 125, 126 Abs 1 Z 7 StGB und des Verbrechens der Verleumdung nach dem § 297 Abs 1, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt. Den Schuldspruch bekämpft der Angeklagte nur im Sachbeschädigungsfaktum mit Nichtigkeitsbeschwerde und im Strafausspruch mit Berufung. Unter ausdrücklicher Anrufung der Z 10, der Sache nach jedoch nur in Ausführung einer Mängelrüge nach der Z 5 des § 281 ... mehr lesen...
Norm: StGB §126 Abs1 Z7StGB §126 Abs2
Rechtssatz: Auf der subjektiven Tatseite ist eine ziffernmäßig genaue Kenntnis des nötigen Reparaturaufwands oder Neuanschaffungsaufwands nicht erforderlich. Eine annähernde Vorstellung des Täters über den relevanten Schadensumfang genügt (so schon EvBl 1983/167). Entscheidungstexte 11 Os 84/86 Entscheidungstext OGH 03.06.1986 11 Os 84/86... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 14.Dezember 1963 geborene Gerhard T*** des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs. 1, 143, drittem Fall, StGB (Punkt I des Urteilssatzes), des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 und Z. 2; 15 StGB (II), des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach den §§ 125, 126 Abs. 1 Z. 7 StGB (III) und des Vergeh... mehr lesen...
Norm: StGB §126 Abs1 Z7StGB §126 Abs2
Rechtssatz: Das Gesetz stellt auf den Schaden "an der Sache" ab, weshalb die Berücksichtigung besonderer Umstände, die in der Person des Geschädigten liegen, ausgeschlossen ist (Vorsteuerabzugsrecht nach § 12 UStG). Entscheidungstexte 11 Os 176/85 Entscheidungstext OGH 28.01.1986 11 Os 176/85 ... mehr lesen...
Norm: StGB §126 Abs2
Rechtssatz: Der Schadensberechnung nach Zerstörung einer Sache ist der Zeitwert - bei Baulichkeiten der Neubauwert unter Abzug einer verhältnismäßigen Abkürzungsquote - und nicht etwa der Verkehrswert zugrundezulegen. Entscheidungstexte 12 Os 114/83 Entscheidungstext OGH 10.11.1983 12 Os 114/83 Veröff: SSt 54/83 = JBl 1984,269 ... mehr lesen...