Norm
StGB §28Rechtssatz
Die Vergehen der schweren Sachbeschädigung und der Verhetzung können in ungleichartiger Idealkonkurrenz zusammentreffen (hier: Besprühen eines an einem öffentlichen Radweg gelegenen Bauwerks mit Hakenkreuzen in Verbindung mit den Worten "HASS" und "Turkes Raus"). Unter der Tathandlung des "Hetzens" wird eine in einem Appell an Gefühle und Leidenschaften bestehende tendenziöse Aufreizung zum Haß und zur Verachtung gegen eine der in § 283 Abs 1 StGB genannten Gruppen verstanden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111485Dokumentnummer
JJR_19990128_OGH0002_0150OS00203_9800000_001