RS OGH 1999/1/28 15Os203/98

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1999
beobachten
merken

Norm

StGB §28
StGB §126 Abs2 Z7
StGB §283 Abs2

Rechtssatz

Die Vergehen der schweren Sachbeschädigung und der Verhetzung können in ungleichartiger Idealkonkurrenz zusammentreffen (hier: Besprühen eines an einem öffentlichen Radweg gelegenen Bauwerks mit Hakenkreuzen in Verbindung mit den Worten "HASS" und "Turkes Raus"). Unter der Tathandlung des "Hetzens" wird eine in einem Appell an Gefühle und Leidenschaften bestehende tendenziöse Aufreizung zum Haß und zur Verachtung gegen eine der in § 283 Abs 1 StGB genannten Gruppen verstanden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111485

Dokumentnummer

JJR_19990128_OGH0002_0150OS00203_9800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten