Norm
StGB §126 Abs1 Z7Rechtssatz
Für die Schadensberechnung ist nur der unmittelbar an der Sache selbst entstandene Schaden maßgebend, während ein mittelbarer Schaden nicht einzuberechnen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132077Im RIS seit
17.07.2018Zuletzt aktualisiert am
17.07.2018