RS OGH 2018/5/17 12Os19/18p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.2018
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Norm

StGB §126 Abs1 Z7
StGB §126 Abs2

Rechtssatz

Für die Schadensberechnung ist nur der unmittelbar an der Sache selbst entstandene Schaden maßgebend, während ein mittelbarer Schaden nicht einzuberechnen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132077

Im RIS seit

17.07.2018

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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