Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Unterlassungsanspruch nach § 1330 ABGB ist nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich verschuldensunabhängig (4 Ob 11/90 = MR 1990, 183 mwN; RIS-Justiz RS0107911). Das Berufungsgericht vertrat die Ansicht, dass die Einhaltung der journalistischen Sorgfalt einen Rechtfertigungsgrund darstelle und in diesem Fall auch kein Unterlassungsanspruch bestehe, wobei es sich auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs SZ 73/19... mehr lesen...
Begründung: Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem nach § 508a Abs 1 iVm § 521a Abs 2 ZPO nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichtes den Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß § 528 Abs 1 ZPO für nicht zulässig, kann sich die Zurückweisung des ordentlichen Revisionsrekurses auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§§ 510 Abs 3 letzter Satz, 528a ZPO). Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem nach Paragraph 508 a, Absatz eins,... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem auf § 1330 ABGB gestützten Klagebegehren statt. Dem Beklagten wurde geboten, die Behauptungen zu unterlassen, Kinderärzte schädigten wissentlich und absichtlich Kinder durch Impfen, geschützt durch Ärztekammer und Staat, sowie Impfungen seien lebensschädigende Handlungen aus dem niedrigen Beweggrund der Profitsucht, die geschützt durch Ärztekammer vorgenommen werden. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten nicht Folge und verwarf insb... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge der am 7. 10. 2001 abgehaltenen Gemeinderatswahlen in St. Pölten organisierte die SPÖ-Bezirksorganisation St. Pölten für den 31. 8. 2001 eine "Bürgermeisterparty". Die Veranstaltung sollte ursprünglich auf dem Rathausplatz unter Mitbenützung einer dort für ein Filmfestival aufgebauten Bühne stattfinden. Wegen Schlechtwetters musste sie aber in das Stadttheater verlegt werden. Für die Miete des Gebäudes war damals ein Tarif von 30.000 S inklusive Umsatzsteuer vorg... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mitglieder konkurrierender politischer Parteien, die im Landtag und im Nationalrat vertreten sind. Der Kläger ist Bürgermeister einer Gemeinde und Landesrat. Die Beklagte ist Landesgeschäftsführerin ihrer Partei und Abgeordnete zum Nationalrat. In der politischen Auseinandersetzung über die Zulässigkeit der Vorschreibung von Kanaleinmündungsabgaben und Kanalbenützungsgebühren durch die Gemeinde des Klägers betreffend eine im Eigentum der Bundesimmob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. 4. 1989 verschuldete der Kläger, der damals bereits Abgeordneter zum Kärntner Landtag war, dadurch, dass er einem links abbiegenden PKW auffuhr, einen Verkehrsunfall, bei dem der andere PKW-Lenker eine Platzwunde am Vorderkopf erlitt, die im Krankenhaus ambulant behandelt wurde. Der Kläger wies Symptome einer Alkoholbeeinträchtigung auf, verweigerte aber sowohl den "Alkotest" als auch eine klinische Untersuchung und Blutabnahme. In dem gegen ihn einge... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 Abs1 IRAO §9 Abs1StGB §114 Abs2StGB §115 Abs3
Rechtssatz: 1. Auch ein Rechtsanwalt, der sich infolge Entrüstung über das Verhalten eines anderen in einer nach den Umständen entschuldbaren Weise zu einer Beleidigung oder Beschimpfung hinreißen lässt, kann einen Entschuldigungsgrund für sich geltend machen. 2. Selbst das Überschreiten der einem Juristen grundsätzlich erkennbaren Grenze zwischen Kritik und Beleidigung kann unter ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs1 AStGB §114 Abs2StGB §115 Abs3
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, dass der Unterlassungsanspruch des in seiner Ehre Verletzten verschuldensunabhängig ist, ist § 114 Abs 2 StGB auf nach dem Zivilrecht zu beurteilende Ehrenbeleidigungen nicht anwendbar. Entscheidungstexte 6 Ob 2393/96x Entscheidungstext OGH 27.02.1997 6 Ob 2393/96x ... mehr lesen...
Norm: StGB §115 Abs3
Rechtssatz: Findet bei Verspottung keine Anwendung. Entscheidungstexte Bkd 71/80 Entscheidungstext OGH 02.02.1981 Bkd 71/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0093429 Dokumentnummer JJR_19810202_OGH0002_000BKD00071_8000000_002 mehr lesen...
Norm: StGB §115 Abs3
Rechtssatz: Zur Frage der analogen Anwendbarkeit dieser Bestimmung im Disziplinarrecht. Entscheidungstexte Bkd 71/80 Entscheidungstext OGH 02.02.1981 Bkd 71/80 Bkd 42/81 Entscheidungstext OGH 14.12.1981 Bkd 42/81 Vgl European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StGB §115 Abs3
Rechtssatz: Allgemein begreiflich ist eine Entrüstung dann, wenn sie für einen Durchschnittsmenschen in dem Sinne verständlich ist, daß auch er sich vorstellen kann, auch er geriete unter den gegebenen besonderen Umständen in eine solche Gemütsverfassung. Die allgemeine Verständlichkeit ist somit von einem objektiven Standpunkt aus zu beurteilen, wobei alle Tatumstände und psychologischen Zusammenhänge maßgeblich sind. Es k... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7. Mai 1944 geborene Gelegenheitsarbeiter Peter A 1.) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 2 StGB, die er jeweils durch Mißhandlung dem Erwin B am 26. Mai 1978 und seiner geschiedenen Gattin Christine A am 28. Febr 1979 zufügte (Punkt I 1 und 2 des Schuldspruches), 2.) des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB, begangen im Juli und August 1978 durch Herauslockung von Darlehen in der Gesamthöhe von 5.... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §115 Abs3
Rechtssatz: Entrüstung ist nur bei § 115 StGB ein Entschuldigungsgrund, nicht aber bei § 83 StGB. Entscheidungstexte 10 Os 125/79 Entscheidungstext OGH 12.09.1979 10 Os 125/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0092772 Dokumentnummer JJR_19790912_OG... mehr lesen...
Norm: StGB §115 Abs3
Rechtssatz: Die Anwendung der Bestimmungen des § 496 Abs 2 StGB hat nicht zur Voraussetzung, daß der Beleidiger die Beleidigung zugestanden, noch auch, daß er sich zu seiner Entschuldigung auf eine gerechtfertigte Entrüstung berufen hat. Entscheidungstexte 4 Os 450/37 Entscheidungstext OGH 07.07.1937 4 Os 450/37 Veröff: SSt XVII/95 ... mehr lesen...