Norm
StGB §115 Abs3Rechtssatz
Die Anwendung der Bestimmungen des § 496 Abs 2 StGB hat nicht zur Voraussetzung, daß der Beleidiger die Beleidigung zugestanden, noch auch, daß er sich zu seiner Entschuldigung auf eine gerechtfertigte Entrüstung berufen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0093426Dokumentnummer
JJR_19370707_OGH0002_0040OS00450_3700000_001