Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Bescheid der Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes (RFK) vom 8. Juli 1994, GZ 576/3-RFK/94, wurde einer Beschwerde des Dr. F L nach §27 Rundfunkgesetz (RFG) Folge gegeben und festgestellt, daß durch die Moderation und die Veröffentlichung eines "offenen Briefs" des Schriftstellers Gerhard Roth in der Sendung K1 im ersten Fernsehprogramm des Österreichischen Rundfunks (ORF) am 15. Mai 1994 das RFG in seinem §2 verletzt wurde. 1.1.2. In de... mehr lesen...
Index: 16 Medienrecht16/02 Rundfunk
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art17aRundfunkG §2RundfunkG §27RundfunkG §30 Abs1StGB §111
Leitsatz: Legitimation von für die inkriminierte Sendung verantwortlichen
ORF-Bediensteten zur Beschwerdeführung vor dem
Verfassungsgerichtshof; Verletzung im Gleichheitsrecht durch die
Feststellung der Rundfunkkommission hinsichtlich einer Verletzung des
Objektivitätsgeb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 7. Juni 1991 wurde der Beschuldigte des Disziplinarvergehens der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes schuldig befunden. Darnach hat er den Anzeiger Dr. K F E, Rechtsanwalt in Wien, "1. im Schreiben vom 19. September 1985 durch die Textpassagen a) 'Durch Ihre mutwillige und rechtswidrige Vorgangsweise sollte der Betrieb blockiert werden, und zw... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRAO §9 Abs1StGB §111
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte
durch die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt;
keine Verfassungswidrigkeit durch die Unterlassung einer analogen
Anwendung des im Strafrecht beim Tatbestand der üblen Nachrede
geregelten Wahrheitsbeweises im vorliegenden Disziplinarverfahren ... mehr lesen...