Begründung: Die Beklagte ist die Ehefrau des DI Gernot M*****, gegen den die Abgabenbehörde am 9. Jänner 1995 einen Sicherstellungsauftrag über 37.332.722,- ATS erließ. Aufgrund dieses Sicherstellungsauftrags wurde auf mehreren im Alleineigentum des Abgabenschuldners stehenden Liegenschaften das Pfandrecht für die Republik Österreich gemäß § 38c GBG vorgemerkt. Von 10. Februar 1995 bis 10. Juni 1996 führte das Finanzamt Baden eine Betriebsprüfung durch, die eine Erhöhung des behaupt... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Antragstellerin begehrte die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse mit einem bei einem Wiener Bezirksgericht überreichten Schriftsatz. Dieses sprach seine (örtliche) Unzuständigkeit aus und überwies die Rechtssache an ein anderes Bezirksgericht. Das nunmehrige Gericht erster Instanz wies nach Erörterung mit den Parteien den Antrag wegen Verfristung zurück, weil die Antragstellerin den Antrag nicht binnen der Jahresfrist d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war Mieterin, die Beklagte Vermieterin eines Gebäudetrakts in der S*****gasse in G*****. Die Klägerin stellte das Bestandobjekt am 16. 3. 2007 an die Vermieterin zurück. Mit der am 27. 8. 2007 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin von der Beklagten die Bezahlung von 236.588 EUR sA und führte dazu wörtlich aus: „Die klagende Partei hat im Mietobjekt zahlreiche Investitionen getätigt. Sie hat die Sanierung des Mietobjekts vorgenommen und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen des protokollierten Fleischhauereiunternehmens wurde am 6. April 2001 das Ausgleichsverfahren und am 27. April 2001 das Anschlusskonkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Mit seinen am 5. April 2002 (28 Cg 26/02w) und am 25. April 2002 (28 Cg 32/02b) beim Erstgericht eingelangten, auf die §§ 28 bis 31 KO gestützten Anfechtungsklagen ficht der Masseverwalter Zahlungen an die beklagte Anfechtungsgegnerin, die Hausba... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Bank ist Gläubigerin des nunmehrigen Gemeinschuldners. Dieser hatte am 4. Juni 2004 einen Vertrag unterfertigt, mit dem er der Beklagten, seiner Schwester, seinen Hälfteanteil an einer Liegenschaft verkaufte. Am 26. Juli 2005 teilte die klagende Partei der Beklagten ihre Anfechtungsabsicht mit einem gerichtlich zugestellten Schriftsatz mit. Am 28. Juli 2006 wurde das Urteil des Berufungsgerichts vom 19. Juli 2006, womit der Gemeinschuldner zur Zahlu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Hausbank des am 28. Juni 2004 verstorbenen Vaters der Beklagten (im Folgenden Schuldner) hatte die ab 1999 einsetzenden Überziehungen des Pensionskontos im Vertrauen auf das Liegenschaftsvermögen des Schuldners ohne bücherliche Sicherstellung geduldet. Mit Schenkungsvertrag (Beil ./B) vom 15. November 2000 (damals betrug der Kontosollstand bereits 90.497,23 ATS) schenkte der Schuldner der Beklagten sein Haus (Liegenschaft EZ *****) und seinen Drit... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon.-Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Franz I*****, vertreten durch Dr. Heinz-Peter Wachter, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Katharina H*****, vertr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Rechtsstreits ist die Einzelanfechtung des Verkaufs einer Liegenschaft mit einem darauf errichteten Haus zu einem Kaufpreis von 400.000 S = 29.069,13 EUR am 13. Dezember 1998 unter verfeindeten Familienangehörigen nach der AnfO sowie die Geltendmachung der Rechtsfolgen nach § 1409 ABGB. Beteiligt waren bzw. sind der am 3. Jänner 1999 verstorbene Eigentümer und Verkäufer der Liegenschaft sowie Schuldner iSd AnfO (im Folgenden nur Eigentümer), na... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann, Dr. Hurch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Ing. Ilse K*****, vertreten durch Hoffmann-Ostenhof Rechtsanwalts GmbH in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Novica G***** und die übrigen Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft *****, 2. S*****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die Klage dem als Zweitbeklagter in Anspruch genommenen Mieter (laut Mietvertrag Beilage D) und Anfechtungsgegner Peter F***** bislang nicht zugestellt werden konnte, wurde das Verfahren von Beginn an samt Urteilsfällung ausschließlich gegen den im Folgenden der Einfachheit halber nur mehr als Beklagter bezeichneten Erstbeklagten geführt. Dieser ist der Sohn des Franz F***** sen, der 1992 im Wege der Zwangsversteigerung die seither in seinem Alleineigentum ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag vom 8. 7. 1996 bei der Schlichtungsstelle des Stadtmagistrats ***** begehrte die Antragstellerin als Vermieterin der Bestandliegenschaften EZ 230/II Grundbuch ***** (*****), EZ 231 Grundbuch ***** (*****) und EZ 645/II Grundbuch ***** (*****) die Anhebung des Hauptmietzinses gemäß § 12a Abs 3 MRG auf monatlich S 1,384.200. Derzeit bezahle die Antragsgegnerin jährlich eine Miete von S 8,300.000, was einem Mietzins von S 90 pro Quad... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Christian D*****, vertreten durch Dr. Karl Bernhauser, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Thomas H***** jun, ***** ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Außerstreitsache des Antragstellers Hassan K***** A*****, vertreten durch Mag. Birgit Götz, Mag. Michael Fresner, Mag. Monika Zwanzger, Funktionäre der Mietervereinigung Österreichs... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit März 1995 Mieter eines im Haus *****, gelegenen Zimmers. Das Mietobjekt ist ca 11 m2 groß. Der hiefür im Mietvertrag vom 17. 3. 1995 vereinbarte Mietzins beträgt inklusive Betriebskosten monatlich S 1.881,--; dazu kommen allerdings noch die vom Antragsteller zu tragenden Heizkosten. Vermieterin war die Erstantragsgegnerin; am 1. 12. 1997 übernahm dann die Zweitantragsgegnerin Besitz und Verwaltung des Hauses. Mit dem am 14. 3. 1997 bei der Schl... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Eigentümer einer Liegenschaft mit Haus in Wien. Dort hatte ein Rechtsanwalt aufgrund eines Hauptmietvertrags aus dem Jahr 1977 bestimmte Räume für seine Rechtsanwaltskanzlei gemietet. Dieser Rechtsanwalt wurde am 30. 9. 1998 emeritiert und verhandelte in der Folge mit dem Beklagten, einem Rechtsanwalt, über den Erwerb der Rechtsanwaltskanzlei. Ende Dezember 1998 einigten sich die Verhandlungspartner und errichteten am 2. 1. 1999 einen Übergabevertrag. S... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller mietete mit Vertrag vom 30. 8. 1995 im Haus ***** in ***** die Wohnung Nr 23 und 24. In Punkt III des Mietvertrages wurde als Mietzins ein Betrag von monatlich S 7.200 zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart, der erstmals am 1. 10. 1995 zur Zahlung fällig wurde. Der Antragsteller mietete mit Vertrag vom 30. 8. 1995 im Haus ***** in ***** die Wohnung Nr 23 und 24. In Punkt römisch III des Mietvertrages wurde als Mietzins ein Betrag von monatlich S 7.200 zuz... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Pfandgläubigerin der Liegenschaft EZ ***** GB ***** St. P*****, welche im Eigentum der G***** GmbH (im Folgenden: Gemeinschuldnerin) steht. Auf dieser Liegenschaft sind zu Gunsten der Klägerin Pfandrechte bis zu einem Kredithöchstbetrag von S 5,590.000,-- und S 1,340.000,-- einverleibt. Vorrangig vor diesen Pfandrechten der Klägerin ist zu Gunsten der österreichischen K*****-AG ein Pfandrecht über S 2 Mio eingetragen. In den Pfandurkunden hatte sich die ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Liegenschaftseigentümer der Liegenschaft mit der Grundstücksadresse*****. Dr. Karl K***** war aufgrund eines Mietvertrags aus dem Jahr 1977 Hauptmieter der Bestandräumlichkeiten top Nr 17 in diesem Haus, worin er eine Rechtsanwaltskanzlei betrieb. Er emeritierte am 30. 9. 1998 und nahm in Anschluss daran Verhandlungen mit dem Antragsgegner, der Rechtsanwalt ist, hinsichtlich der Übernahme der Rechtsanwaltskanzlei durch diesen auf. Ende Dezember kam... mehr lesen...
Begründung: Der am 23. 12. 1974 geborene Beklagte ist der Sohn der Eheleute Mag. Peter und Doris W*****, welche Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 110 GB ***** waren, auf welcher der Kläger als Baumeister in deren Auftrag ein Wohnhaus errichtet hatte. Wegen seines offenen restlichen Werklohnanspruches brachte der Kläger bereits am 30. 8. 1988 zu 7 Cg 258/88, später 1 Cg 32/95n des Landesgerichtes Linz gegen die Eheleute W***** eine Klage wegen zunächst S 314.973,82, später ausge... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin teilte mit dem am 23. 5. 2001 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz gemäß § 9 Abs 1 AnfO ihre Absicht mit, den zwischen den Antragsgegnern über eine Liegenschaft der Erstantragsgegnerin am 22. 12. 2000 abgeschlossenen Schenkungsvertrag anfechten zu wollen. Die Geschenknehmer seien die Tochter und das Enkelkind der Erstantragsgegnerin (der Inhaberin des Unternehmens). Diese sei von der Antragstellerin auf Zahlung von 895.812,70 S aus einem Arb... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller teilte mit dem beim Erstgericht eingereichten Schriftsatz den Antragsgegnern gemäß § 9 Abs 1 AnfO seine Absicht mit, den zwischen der Erstantragsgegnerin und der Zweit- bzw Drittantragsgegnerin am 22.12.2000 über die Liegenschaft EZ *****, Grundbuch***** geschlossenen Schenkungsvertrag sowie die darin verfügten Belastungs- und Veräußerungsverbote und Vorkaufsrechte binnen 6 Monaten nach Feststellung seiner (zu 34 Cga 52/99m der Arbeits- und Sozialg... mehr lesen...
Begründung: Vom vorinstanzlich festgestellten Sachverhalt ist folgender als für das Revisionsverfahren relevant hervorzuheben: Die am 25. 10. 1950 geborene Klägerin hat bei der beklagten Partei zu Polizze Nr 2352/070297-0 eine Versicherung für dauernde Invalidität mit einer Versicherungshöchstsumme von S 1,5 Mio für dauernde Invalidität abgeschlossen, welcher die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung 1976 (AUVB 1976) zugrundeliegen. Nach Art 8 II 2 derselben ist "ein A... mehr lesen...
Norm: AnfO §9
Rechtssatz: Die Mitteilung der Anfechtungsabsicht muss dem Anfechtungsgegner noch vor Ablauf der Anfechtungsfrist zugestellt worden sein, um die hemmende Wirkung entfalten zu können; eine Mitteilung vor Ablauf der Anfechtungsfrist erfolgt durch das bloße Einlangen des Schriftsatzes bei Gericht nicht. Entscheidungstexte 2 Ob 282/00k Entscheidungstext OGH 25.10.2000 2 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Tante der Beklagten befindet sich seit 4. 3. 1996 in stationärer Pflege in einem Pflegeheim der klagenden Partei. Mit Notariatsakt vom 16. 10. 1996 schenkte sie der Beklagten die ihr gehörenden Anteile an einer Liegenschaft, verbunden mit dem Nutzungsrecht an einer Wohnung, wobei ihr das Wohnrecht verblieb. Das Motiv für die Schenkung bestand in der Entschädigung für die jahrelange Betreuung und Pflege durch die Beklagte. Die Tante sagte der Beklagten scho... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und Antragsgegner (im Folgenden Antragsteller) sind je zur Hälfte bzw je zu einem Viertel Eigentümer näher genannter Liegenschaften in Oberösterreich. Anlässlich einer Begehung am 3. Juni 1997 in einem bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anhängigen Verfahren wurden Wildschäden auf einer Liegenschaft der Antragsteller festgestellt. An dieser Begehung nahm auch ein Forstmeister teil. Dieser vertritt sowohl die Antragsgegnerin und Antragsteller... mehr lesen...
Begründung: Das gegenständliche Mietzinsüberprüfungsverfahren, das den Zinszahlungszeitraum 1. 12. 1992 bis 31. 10. 1997 betrifft, wurde am 10. 10. 1997 bei der zuständigen Schlichtungsstelle der Stadt Wien eingeleitet und ist gemäß § 40 Abs 1 MRG gerichtsanhängig geworden. Das gegenständliche Mietzinsüberprüfungsverfahren, das den Zinszahlungszeitraum 1. 12. 1992 bis 31. 10. 1997 betrifft, wurde am 10. 10. 1997 bei der zuständigen Schlichtungsstelle der Stadt Wien eingeleitet ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Sachbeschluß (Punkt II der im übrigen unbekämpft gebliebenen Entscheidung) wies das Rekursgericht in Abänderung einer dem Sachantrag stattgebenden Entscheidung der ersten Instanz das Begehren der Antragstellerin ab, die Antragsgegner (mit Ausnahme der unter 12 und 43 angeführten Parteien, hinsichtlich derer das Verfahren - ebenfalls unbekämpft - als nichtig aufgehoben wurde) gemäß Art III Abs 5 der BauRG-Nov 1990 zur Zahlung erhöhter Bauzinse z... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Rekursgericht als revisibel erachtete Rechtsfrage, ob die Bestimmung des § 1497 ABGB auf die Fortsetzung eines Verfahrens nach Art III Abs 5 BauRGNov 1990 anzuwenden sei, wurde vom Obersten Gerichtshof in gleichgelagerten Fällen (zB 5 Ob 255/97d) bereits bejaht. Dem Rekursgericht ist im Ergebnis dennoch beizupflichten, weil, wie ebenfalls schon ausgesprochen wurde, die besonderen Umstände der internen Entscheidu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Rekursgericht als revisibel erachtete Rechtsfrage, ob die Bestimmung des § 1497 ABGB auf die Fortsetzung eines Verfahrens nach Art III Abs 5 BauRGNov 1990 anzuwenden sei, wurde vom Obersten Gerichtshof in gleichgelagerten Fällen (zB 5 Ob 255/97d) bereits bejaht. Dem Rekursgericht ist im Ergebnis dennoch beizupflichten, weil, wie ebenfalls schon ausgesprochen wurde, die besonderen Umstände der internen Entscheidu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Rekursgericht als revisibel erachtete Rechtsfrage, ob die Bestimmung des § 1497 ABGB auf die Fortsetzung eines Verfahrens nach Art III Abs 5 BauRGNov 1990 anzuwenden sei, wurde vom Obersten Gerichtshof in gleichgelagerten Fällen (zB 5 Ob 255/97d) bereits bejaht. Dem Rekursgericht ist im Ergebnis dennoch beizupflichten, weil, wie ebenfalls schon ausgesprochen wurde, die besonderen Umstände der internen Entscheidu... mehr lesen...