Entscheidungen zu § 9 AnfO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

83 Dokumente

Entscheidungen 31-60 von 83

TE OGH 1997/9/2 5Ob295/97m

Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Rekursgericht als revisibel erachtete Rechtsfrage, ob die Bestimmung des § 1497 ABGB auf die Fortsetzung eines Verfahrens nach Art III Abs 5 BauRGNov 1990 anzuwenden sei, wurde vom Obersten Gerichtshof in gleichgelagerten Fällen (zB 5 Ob 255/97d) bereits bejaht. Dem Rekursgericht ist im Ergebnis dennoch beizupflichten, weil, wie ebenfalls schon ausgesprochen wurde, die besonderen Umstände der internen Entscheidu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.09.1997

TE OGH 1997/9/2 5Ob308/97y

Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Rekursgericht als revisibel erachtete Rechtsfrage, ob die Bestimmung des § 1497 ABGB auf die Fortsetzung eines Verfahrens nach Art III Abs 5 BauRGNov 1990 anzuwenden sei, wurde vom Obersten Gerichtshof in gleichgelagerten Fällen (zB 5 Ob 255/97d) bereits bejaht. Dem Rekursgericht ist im Ergebnis dennoch beizupflichten, weil, wie ebenfalls schon ausgesprochen wurde, die besonderen Umstände der internen Entscheidu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.09.1997

TE OGH 1997/9/2 5Ob334/97x

Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Rekursgericht als revisibel erachtete Rechtsfrage, ob die Bestimmung des § 1497 ABGB auf die Fortsetzung eines Verfahrens nach Art III Abs 5 BauRGNov 1990 anzuwenden sei, wurde vom Obersten Gerichtshof in gleichgelagerten Fällen (zB 5 Ob 255/97d) bereits bejaht. Dem Rekursgericht ist im Ergebnis dennoch beizupflichten, weil wie ebenfalls schon ausgesprochen wurde, die besonderen Umstände der internen Entscheidun... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.09.1997

TE OGH 1997/9/2 5Ob289/97d

Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Rekursgericht als revisibel erachtete Rechtsfrage, ob die Bestimmung des § 1497 ABGB auf die Fortsetzung eines Verfahrens nach Art III Abs 5 BauRGNov 1990 anzuwenden sei, wurde vom Obersten Gerichtshof in gleichgelagerten Fällen (zB 5 Ob 255/97d) bereits bejaht. Dem Rekursgericht ist im Ergebnis dennoch beizupflichten, weil, wie ebenfalls schon ausgesprochen wurde, die besonderen Umstände der internen Entscheidu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.09.1997

TE OGH 1997/9/2 5Ob341/97a

Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Rekursgericht als revisibel erachtete Rechtsfrage, ob die Bestimmung des § 1497 ABGB auf die Fortsetzung eines Verfahrens nach Art III Abs 5 BauRGNov 1990 anzuwenden sei, wurde vom Obersten Gerichtshof in gleichgelagerten Fällen (zB 5 Ob 255/97d) bereits bejaht. Dem Rekursgericht ist im Ergebnis dennoch beizupflichten, weil, wie ebenfalls schon ausgesprochen wurde, die besonderen Umstände der internen Entscheidu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.09.1997

TE OGH 1997/9/2 5Ob354/97p

Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Rekursgericht als revisibel erachtete Rechtsfrage, ob die Bestimmung des § 1497 ABGB auf die Fortsetzung eines Verfahrens nach Art III Abs 5 BauRGNov 1990 anzuwenden sei, wurde vom Obersten Gerichtshof in gleichgelagerten Fällen (zB 5 Ob 255/97d) bereits bejaht. Dem Rekursgericht ist im Ergebnis dennoch beizupflichten, weil, wie ebenfalls schon ausgesprochen wurde, die besonderen Umstände der internen Entscheidu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.09.1997

TE OGH 1997/9/2 5Ob386/97v

Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Rekursgericht als revisibel erachtete Rechtsfrage, ob die Bestimmung des § 1497 ABGB auf die Fortsetzung eines Verfahrens nach Art III Abs 5 BauRGNov 1990 anzuwenden sei, wurde vom Obersten Gerichtshof in gleichgelagerten Fällen (zB 5 Ob 255/97d) bereits bejaht. Dem Rekursgericht ist im Ergebnis dennoch beizupflichten, weil, wie ebenfalls schon ausgesprochen wurde, die besonderen Umstände der internen Entscheidu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.09.1997

TE OGH 1997/9/2 5Ob321/97k

Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Rekursgericht als revisibel erachtete Rechtsfrage, ob die Bestimmung des § 1497 ABGB auf die Fortsetzung eines Verfahrens nach Art III Abs 5 BauRGNov 1990 anzuwenden sei, wurde vom Obersten Gerichtshof in gleichgelagerten Fällen (zB 5 Ob 255/97d) bereits bejaht. Dem Rekursgericht ist im Ergebnis dennoch beizupflichten, weil, wie ebenfalls schon ausgesprochen wurde, die besonderen Umstände der internen Entscheidu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.09.1997

TE OGH 1997/7/8 5Ob198/97x

Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Vertragspartner eines Baurechtsvertrages, der ein bebautes Grundstück im 22. Wiener Gemeindebezirk zum Gegenstand hat. Dieser Vertrag hat folgende Vorgeschichte: In den 30er Jahren führte die Stadt Wien eine Randsiedlungsaktion durch, durch die auf vier in ihrem Eigentum stehenden Grundflächen rund 500 Siedlerstellen geschaffen werden sollten. Mit der treuhändigen Durchführung und Überwachung der Aktion wurde die G***** betraut. ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.07.1997

TE OGH 1997/7/8 5Ob165/97v

Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Vertragspartner eines Baurechtsvertrages, der ein bebautes Grundstück im 22. Wiener Gemeindebezirk zum Gegenstand hat. Dieser Vertrag hat folgende Vorgeschichte: In den 30er Jahren führte die Stadt Wien eine Randsiedlungsaktion durch, durch die auf vier in ihrem Eigentum stehenden Grundflächen rund 500 Siedlerstellen geschaffen werden sollten. Mit der treuhändigen Durchführung und Überwachung der Aktion wurde die G***** (Gemeinwi... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.07.1997

TE OGH 1997/7/8 5Ob170/97d

Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Vertragspartner eines Baurechtsvertrages, der ein bebautes Grundstück im 22. Wiener Gemeindebezirk zum Gegenstand hat. Dieser Vertrag hat folgende Vorgeschichte: In den 30er Jahren führte die Stadt Wien eine Randsiedlungsaktion durch, durch die auf vier in ihrem Eigentum stehenden Grundflächen rund 500 Siedlerstellen geschaffen werden sollten. Mit der treuhändigen Durchführung und Überwachung der Aktion wurde die G***** betraut. ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.07.1997

TE OGH 1997/7/8 5Ob163/97z

Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Vertragspartner eines Baurechtsvertrages, der ein bebautes Grundstück im 22. Wiener Gemeindebezirk zum Gegenstand hat. Dieser Vertrag hat folgende Vorgeschichte: In den 30er Jahren führte die Stadt Wien eine Randsiedlungsaktion durch, durch die auf vier in ihrem Eigentum stehenden Grundflächen rund 500 Siedlerstellen geschaffen werden sollten. Mit der treuhändigen Durchführung und Überwachung der Aktion wurde die G***** (Gemeinwi... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.07.1997

TE OGH 1997/7/8 5Ob172/97y

Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Vertragspartner eines Baurechtsvertrages, der ein bebautes Grundstück im 22. Wiener Gemeindebezirk zum Gegenstand hat. Dieser Vertrag hat folgende Vorgeschichte: In den 30er Jahren führte die Stadt Wien eine Randsiedlungsaktion durch, durch die auf vier in ihrem Eigentum stehenden Grundflächen rund 500 Siedlerstellen geschaffen werden sollten. Mit der treuhändigen Durchführung und Überwachung der Aktion wurde die G***** (Gemeinwi... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.07.1997

TE OGH 1997/7/8 5Ob252/97p

Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Vertragspartner eines Baurechtsvertrages, der ein bebautes Grundstück im 22. Wiener Gemeindebezirk zum Gegenstand hat. Dieser Vertrag hat folgende Vorgeschichte: In den 30er Jahren führte die Stadt Wien eine Randsiedlungsaktion durch, durch die auf vier in ihrem Eigentum stehenden Grundflächen rund 500 Siedlerstellen geschaffen werden sollten. Mit der treuhändigen Durchführung und Überwachung der Aktion wurde die G***** betraut. ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.07.1997

TE OGH 1997/7/8 5Ob171/97a

Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Vertragspartner eines Baurechtsvertrages, der ein bebautes Grundstück im 22. Wiener Gemeindebezirk zum Gegenstand hat. Dieser Vertrag hat folgende Vorgeschichte: In den 30er Jahren führte die Stadt Wien eine Randsiedlungsaktion durch, durch die auf vier in ihrem Eigentum stehenden Grundflächen rund 500 Siedlerstellen geschaffen werden sollten. Mit der treuhändigen Durchführung und Überwachung der Aktion wurde die G***** ***** bet... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.07.1997

TE OGH 1997/7/8 5Ob190/97w

Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Vertragspartner eines Baurechtsvertrages, der ein bebautes Grundstück im 22. Wiener Gemeindebezirk zum Gegenstand hat. Dieser Vertrag hat folgende Vorgeschichte: In den 30er Jahren führte die Stadt Wien eine Randsiedlungsaktion durch, durch die auf vier in ihrem Eigentum stehenden Grundflächen rund 500 Siedlerstellen geschaffen werden sollten. Mit der treuhändigen Durchführung und Überwachung der Aktion wurde die G***** betraut. ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.07.1997

TE OGH 1997/7/8 5Ob164/97x

Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Vertragspartner eines Baurechtsvertrages, der ein bebautes Grundstück im 22.Wiener Gemeindebezirk zum Gegenstand hat. Dieser Vertrag hat folgende Vorgeschichte: In den 30er Jahren führte die Stadt Wien eine Randsiedlungsaktion durch, durch die auf vier in ihrem Eigentum stehenden Grundflächen rund 500 Siedlerstellen geschaffen werden sollten. Mit der treuhändigen Durchführung und Überwachung der Aktion wurde die G***** betraut. D... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.07.1997

TE OGH 1997/7/8 5Ob193/97m

Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Vertragspartner eines Baurechtsvertrages, der ein bebautes Grundstück im 22. Wiener Gemeindebezirk zum Gegenstand hat. Dieser Vertrag hat folgende Vorgeschichte: In den 30er Jahren führte die Stadt Wien eine Randsiedlungsaktion durch, durch die auf vier in ihrem Eigentum stehenden Grundflächen rund 500 Siedlerstellen geschaffen werden sollten. Mit der treuhändigen Durchführung und Überwachung der Aktion wurde die G***** betraut. Die ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.07.1997

TE OGH 1997/7/8 5Ob166/97s

Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Vertragspartner eines Baurechtsvertrages, der ein bebautes Grundstück im 22. Wiener Gemeindebezirk zum Gegenstand hat. Dieser Vertrag hat folgende Vorgeschichte: In den 30er Jahren führte die Stadt Wien eine Randsiedlungsaktion durch, durch die auf vier in ihrem Eigentum stehenden Grundflächen rund 500 Siedlerstellen geschaffen werden sollten. Mit der treuhändigen Durchführung und Überwachung der Aktion wurde die G***** betraut. ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.07.1997

TE OGH 1997/7/8 5Ob167/97p

Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Vertragspartner eines Baurechtsvertrages, der ein bebautes Grundstück im 22. Wiener Gemeindebezirk zum Gegenstand hat. Dieser Vertrag hat folgende Vorgeschichte: In den 30er Jahren führte die Stadt Wien eine Randsiedlungsaktion durch, durch die auf vier in ihrem Eigentum stehenden Grundflächen rund 500 Siedlerstellen geschaffen werden sollten. Mit der treuhändigen Durchführung und Überwachung der Aktion wurde die G***** (Gemeinwi... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.07.1997

TE OGH 1997/6/24 5Ob261/97m

Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Vertragspartner eines Baurechtsvertrages, der ein bebautes Grundstück im 22. Wiener Gemeindebezirk zum Gegenstand hat. Dieser Vertrag hat folgende Vorgeschichte: In den 30er Jahren führte die Stadt Wien eine Randsiedlungsaktion durch, durch die auf vier in ihrem Eigentum stehenden Grundflächen rund 500 Siedlerstellen geschaffen werden sollten. Mit der treuhändigen Durchführung und Überwachung der Aktion wurde die G*****ESIBA (Gem... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.06.1997

TE OGH 1997/6/24 5Ob248/97z

Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft ***** KG A*****, in *****, der Antragsgegner Bauberechtigter gemäß Baurechtseinlagezahl ***** in dieser Katastralgemeinde. Die Antragstellerin begehrte unter Berufung auf Artikel III Abs 5 BauRGNov 1900, BGBl 1990/258, die Festsetzung des angemessenen Bauzinses mit jährlich S 16.698,--, wertgesichert auf Grundlage des
Index: der Verbraucherpreise 1986, Bezugsgröße Juni 1991, und die Einverleibung einer Reallast ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.06.1997

TE OGH 1997/6/24 5Ob192/97i

Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****, KG H*****, in *****. Die Antragsgegner sind Bauberechtigte gemäß Baurechtseinlage ***** der obgenannten Katastralgemeinde. Die Antragstellerin begehrte unter Berufung auf Artikel III Abs 5 BauRGNov 1990, BGBl 1990/258, die Festsetzung des angemessenen Bauzinses mit jährlich S 14.860,--, wertgesichert auf Grundlage des
Index: der Verbraucherpreise 1986, Bezugsgröße Juni 1991, und die Einverleibung ein... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.06.1997

TE OGH 1997/6/24 5Ob209/97i

Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****, KG *****, in *****. Die Antragsgegner sind Bauberechtigte gemäß Baurechtseinlage ***** der obgenannten Katastralgemeinde. Die Antragstellerin begehrte unter Berufung auf Artikel III Abs 5 BauRGNov 1990, BGBl 1990/258, die Festsetzung des angemessenen Bauzinses mit jährlich S 15.040,--, wertgesichert auf Grundlage des
Index: der Verbraucherpreise 1986, Bezugsgröße Juni 1991, und die Einverleibung eine... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.06.1997

TE OGH 1997/6/24 5Ob255/97d

Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Vertragspartner eines Baurechtsvertrages, der ein bebautes Grundstück im 22. Wiener Gemeindebezirk zum Gegenstand hat. Dieser Vertrag hat folgende Vorgeschichte: In den 30er Jahren führte die Stadt Wien eine Randsiedlungsaktion durch, durch die auf vier in ihrem Eigentum stehenden Grundflächen rund 500 Siedlerstellen geschaffen werden sollten. Mit der treuhändigen Durchführung und Überwachung der Aktion wurde die G***** betraut. ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.06.1997

TE OGH 1997/6/10 5Ob223/97y

Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****, KG A*****, in *****. Die Antragsgegnerin ist Bauberechtigte mit der Baurechtseinlagezahl 3567 dieser Katastralgemeinde. Die Antragstellerin begehrte unter Berufung auf Art III Abs 5 BauRGNov 1990, BGBl 1990/258, die Festsetzung des angemessenen Bauzinses mit jährlich S 16.291,--, wertgesichert auf Grundlage des
Index: der Verbraucherpreise 1986, Bezugsgröße Juni 1991, und die Einverleibung einer Realla... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.06.1997

TE OGH 1997/6/10 5Ob203/97g

Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****, KG A*****, in *****. Die Antragsgegner sind Bauberechtigte gemäß Baurechtseinlagezahl ***** der obgenannten Katastralgemeinde. Die Antragstellerin begehrte unter Berufung auf Art III Abs 5 BauRGNov 1990, BGBl 1990/258, die Festsetzung des angemessenen Bauzinses mit jährlich S 16.720, wertgesichert auf Grundlage des
Index: der Verbraucherpreise 1986, Bezugsgröße Juni 1991, und die Einverleibung einer ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.06.1997

TE OGH 1997/6/10 5Ob216/97v

Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****, in *****. Der Antragsgegner ist Bauberechtigter gemäß Baurechtseinlagezahl ***** der genannten Katastralgemeinde. Die Antragstellerin begehrte unter Berufung auf Artikel III Abs 5 Baurechtsgesetznovelle 1990, Bundesgesetzblatt 1990/258, die Festsetzung des angemessenen Bauzinses mit jährlich S 16.214,--, wertgesichert auf Grundlage des
Index: der Verbraucherpreise 1986, Bezugsgröße Juni 1991, und die... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.06.1997

TE OGH 1997/5/27 5Ob115/97s

Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****, KG *****, in ***** Wien, Aurikelweg 48. Die Antragsgegnerin ist Bauberechtigte gemäß Baurechtseinlagezahl ***** dieser Katastralgemeinde. Die Antragstellerin begehrte unter Berufung auf Artikel III Abs 5 Baurechtsgesetznovelle 1990, BGBl 1990/258, die Festsetzung des angemessenen Bauzinses mit jährlich S 16.159,-, wertgesichert auf Grundlage des
Index: der Verbraucherpreise 1986, Bezugsgröße Juni 199... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.05.1997

TE OGH 1997/4/8 4Ob103/97v

Entscheidungsgründe: Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes D***** vom 9.März 1989 wurde der Nachlaß nach Ferdinand Ö***** der Mutter des Beklagten, Siglinde S*****, ins Alleineigentum eingeantwortet. Damit wurde sie ua außerbücherliche Alleineigentümerin von Wald- und landwirtschaftlich genutzten Parzellen in EZ ***** und von 2/48stel Anteilen an der Liegenschaft EZ *****. Der Einheitswert dieser Liegenschaften beträgt S 35.000, der Verkehrswert steht (derzeit) nicht fe... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.04.1997

Entscheidungen 31-60 von 83

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