Norm
AnfO §9Rechtssatz
Die Mitteilung der Anfechtungsabsicht muss dem Anfechtungsgegner noch vor Ablauf der Anfechtungsfrist zugestellt worden sein, um die hemmende Wirkung entfalten zu können; eine Mitteilung vor Ablauf der Anfechtungsfrist erfolgt durch das bloße Einlangen des Schriftsatzes bei Gericht nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114352Dokumentnummer
JJR_20001025_OGH0002_0020OB00282_00K0000_001