Begründung: Am 17. 2. 1998 wurde die im Jahre 1970 geschlossene Ehe der Beklagten aus dem gleichteiligen Verschulden beider Ehegatten geschieden. Der Ehemann war zur Zeit der Scheidung Alleineigentümer mehrerer, eine wirtschaftliche Einheit bildender Liegenschaften, die er teils in die Ehe eingebracht und teils während aufrechter Ehe geerbt hatte. Auf einer der Liegenschaften war ein als Ehewohnung dienendes Haus errichtet. Gemäß einer Vereinbarung vom 16. 12. 1995 war auf dieser ... mehr lesen...
Begründung: Die am 28. Jänner 1990 verstorbene Großmutter der beiden Beklagten hatte in ihrem Testament vom 13. Juli 1989 ihren Sohn (Vater der Beklagten) zum Alleinerben und für den Fall, dass dieser die Erbschaft nicht erlange, die Beklagten zu gleichen Teilen zu Ersatzerben (gemeine Substitution gemäß § 604 ABGB) berufen. Zufolge rechtskräftiger Einkommensteuer-Bescheide eines Finanzamts für die Jahre 1981 bis 1989 hatte der Vater der Beklagten Abgabenschulden von insgesamt 8,... mehr lesen...
Norm: AnfO §7
Rechtssatz: § 7 zweiter Satz AnfO enthält keine Einschränkung dahin, dass die Erbsausschlagung nur dann anfechtbar ist, wenn es keine Ersatzerben gibt. Entscheidungstexte 1 Ob 131/99t Entscheidungstext OGH 23.11.1999 1 Ob 131/99t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112953 ... mehr lesen...
Norm: AnfO §2AnfO §7KO §28KO §36
Rechtssatz: Die Unterlassung des Antrages auf Konkurseröffnung durch den Gemeinschuldner kann unter die Bestimmung des § 36 KO bzw § 7 AnfO nicht subsumiert werden. Eine Anfechtung dieser Unterlassung ist daher nicht möglich. Entscheidungstexte 8 Ob 1020/95 Entscheidungstext OGH 16.11.1995 8 Ob 1020/95 8 Ob... mehr lesen...
Begründung: Der gefährdeten Partei stand gegen Karl A***, den Ehegatten der Gegnerin der gefährdeten Partei, eine vollstreckbare Forderung von 400.000 S sA auf Grund des Versäumungsurteiles des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 26. April 1973, 37 d Cg 96/73 zu, die noch mit 370.000 S sA aushaftet. Am 2.Juni 1987 schlossen Karl A*** und die Gegnerin der gefährdeten Partei beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien zu 1 Cg 10/87 einen Vergleich, worin sich Karl A*** zur Zahlung eines Unte... mehr lesen...
Die Ehe der Klägerin mit Johann R, dem Vater der minderjährigen Beklagten, wurde am 3. 5. 1979 gemäß § 55 Abs. 3 EheG aus dem alleinigen Verschulden des Ehemannes geschieden. Johann R lebte seit etwa 1970 in Lebensgemeinschaft mit Maria S, der Mutter der beklagten Kinder; diese erhielten durch die Eheschließung des Johann R mit Maria S am 16. 6. 1979 die Rechtstellung ehelicher Kinder. Johann R verpflichtete sich am 12. 6. 1974 durch Vergleich, für die damals noch unehelichen Kinder... mehr lesen...
Norm: AnfO §7KO §36
Rechtssatz: Es kann jeder einzelne Unterlassungsakt angefochten werden. Eine Unterlassung wird so lange begangen, als man die unterlassene Handlung vornehmen könnte. Die Anfechtungsfrist ist daher gewahrt, wenn wenigstens der Schluß der in Betracht kommenden Zeit in die Anfechtungsfrist fällt. Entscheidungstexte 1 Ob 756/82 Entscheidungstext OGH 10.11.1982 1 O... mehr lesen...
Norm: AnfO §2AnfO §6AnfO §7AnfO §8AnfO §12AnfO §13
Rechtssatz: Exekutionshandlungen Dritter zur Durchsetzung fällig gewordener und laufend fällig werdender Unterhaltsansprüche durch Pfändung und Überweisung von Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis des Unterhaltsschuldners können wegen in Kollusion mit diesem geschaffener und aufrechterhaltener Exekutionstitel mit dem Begehren auf Duldung der Befriedigung des klagenden Gläubigers aus künftig f... mehr lesen...
Die Klägerin, die mj. eheliche Tochter des Erstbeklagten, stellt das Begehren, 1. die von Johann V. in der Verlassenschaftssache nach Theresia S., abgegebene Erklärung, auf den Pflichtteilsanspruch zu verzichten, sei gegenüber der klagenden Partei unwirksam, 2. die von der Zweitbeklagten erwirkte Einantwortung des Nachlasses nach Theresia S. sei der Klägerin gegenüber bis zur Höhe des Pflichtteiles, höchstens aber bis zum Betrage der vollstreckbaren Forderung gegen den Erstbeklagten i... mehr lesen...
Norm: AnfO §7
Rechtssatz: Auch die Unterlassung der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruches kann nach § 7 AnfO behandelt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 725/54 Entscheidungstext OGH 27.10.1954 3 Ob 725/54 Veröff: SZ 27/273 = EvBl 1954/455 S 656 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0050287 ... mehr lesen...
Norm: AnfO §7AnfO §16KO §36
Rechtssatz: Der Verzicht auf einen Pflichtteilsanspruch ist anfechtbar, auch wenn der Pflichtteil noch nicht gerichtlich geltend gemacht und daher kein Gegenstand der Exekution und auch nicht Konkursvermögen ist. Gegenforderungen des Anfechtungsgegners gegen die Pflichtteilsforderung können trotz § 16 AnfO dem anfechtenden Gläubiger entgegengesetzt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...