Norm: VbVG §3 VbVG §22 ABs4 StPO §260 Abs1 Z1 StPO §260 Abs1 Z2 VbVG § 3 heute VbVG § 3 gültig ab 01.01.2006 VbVG § 22 heute VbVG § 22 gültig ab 29.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2007 ... mehr lesen...
Norm: VbVG §3VbVG §22 Abs4
Rechtssatz: Unter dem Aspekt der Verbandsverantwortlichkeit ist nicht von Bedeutung, welche (individuell bestimmte) natürliche Person, sondern, dass ein Entscheidungsträger (§ 3 Abs 2 VbVG) oder Mitarbeiter (§ 3 Abs 3 VbVG) des belangten Verbandes die Anknüpfungstat (§ 3 Abs 1 VbVG) begangen hat. Entscheidungstexte 13 Os 9/21d Entscheidungstext OGH 29.09.2021 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489VbVG §3
Rechtssatz: Der gegen den strafrechtlich verantwortlichen Verband gerichtete Vorwurf wiegt in seiner Gesamtheit nicht weniger schwer als jener gegen den qualifiziert strafbar handelnden Täter: Beide sind damit (weitaus) weniger schutzwürdig als der durchschnittliche Ersatzpflichtige, weshalb es auch sachgerecht erscheint, beiden gemäß § 1489 Satz 2 Fall 2 ABGB die Rechtswohltat der bloß dreijährigen Verjährung zu nehmen.... mehr lesen...