Der 1950 geborene Beschwerdeführer steht als Volksschuldirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; seine Dienststelle ist die Volksschule M. Mit Bescheid der Disziplinarkommission für Landeslehrer, Senat für Landeslehrer an Volksschulen beim Amt der Tiroler Landesregierung vom 23. September 2003 wurde gemäß § 92 LDG 1984 gegen den Beschwerdeführer auf Grund der gegen ihn erhobenen, in der Folge wiedergegebenen Vorwürfe und den dadurch bestehenden Ver... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §80 Abs4;LDG 1984 §80 Abs6;
Rechtssatz: Die Entscheidung über den Antrag auf Aufhebung oder Verminderung der mit der Suspendierung auszusprechenden Bezugskürzung gemäß § 80 Abs. 4 LDG 1984 obliegt nach dieser Bestimmung "der zur Durchführung des Disziplinarverfahrens berufenen Behörde", gegen deren Entscheidung nach § 80 Abs. 6 LDG 1984 Berufung an die Disziplinaroberkommis... mehr lesen...
Der im Jahr 1955 geborene Beschwerdeführer stand bis zu seiner Suspendierung als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Er war zuletzt an der Hauptschule V in Osttirol tätig und unterrichtete an dieser Schule die Fächer Englisch, Leibesübungen, Geographie und Wirtschaftskunde sowie Bildnerische Erziehung. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Amt der Tiroler Landesregierung vom 27. September 1995 war d... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §80 Abs1;LDG 1984 §80 Abs4;LDG 1984 §80 Abs5;
Rechtssatz: Nach § 80 Abs. 5 LDG 1984 endet die Suspendierung spätestens mit dem rechtskräftigen Abschluss des Disziplinarverfahrens. Dies bedeutet aber nicht, dass über die Rechtmäßigkeit ihrer Verhängung nicht zu entscheiden gewesen wäre, zumal gemäß § 80 Abs. 4 LDG 1984 jede durch Beschluss der zur Durchführung des Disziplina... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Volksschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Sie war im Schuljahr 1995/1996 an der Volksschule A tätig. Mit Einleitungs- und Unterbrechungsbeschluss der Disziplinarkommission für Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen beim Bezirksschulrat E vom 5. Juli 1996 wurde gegen die Beschwerdeführerin gemäß § 92 Abs. 1 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 (LDG 1994) ein Disziplinarverfahren eingelei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §112 Abs4 impl;LDG 1984 §80 Abs4;
Rechtssatz: Dem Vorbringen der Bf, ihre Karenzzeit habe nur unter massiven wirtschaftlichen Opfern und Einschränkungen finanziert werden können, weshalb sich die Bezugskürzung umso wesentlicher auswirkt, ist nicht zu entnehmen, dass und in welcher Weise die Verminderung oder Aufhebung der Kürzung des Monatsbe... mehr lesen...