Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Dr. Kühnel als Einzelrichter über die Beschwerde der A gegen den Bescheid der Bildungsdirektion für Niederösterreich vom 21.07.2021, Zl. ***, betreffend Karenzurlaub den BESCHLUSS: 1. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an die Bildungsdirektion für Niederösterreich zurückverwiesen. 2. Gegen diesen Beschluss ist eine ordentliche Revision nicht ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Dr. Kühnel als Einzelrichter über die Beschwerde der Religionsoberlehrerin A in ***, ***, gegen den Bescheid des Landesschulrates für Niederösterreich vom 21.03.2018, Zl. ***, betreffend Karenzurlaub den BESCHLUSS: 1. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an den Landesschulrat für Niederösterreich zurückverwiesen. 2. Gegen diesen Beschluss ist ein... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.06.2018 Norm: LDG 1984 §58 Abs1BDG 1979 §75 Abs1
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung auch zu der inhaltsgleichen Bestimmung des § 75 Abs. 1 BDG 1979 ausgesprochen hat, ist aus dem Wortlaut dieser Normen [§ 75 Abs. 1 BDG 1979; § 58 Abs. 1 LDG 1984] abzuleiten, dass das Gesetz die Gewährung eines Karenzurlaubes für den Fall ausdrücklich unt... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 11.06.2018 Norm: LDG 1984 §58 Abs1BDG 1979 §75 Abs1
Rechtssatz: Der Gewährung eines Karenzurlaubes stehen zwingende dienstliche Interessen entgegen, wenn für den Beamten (Landeslehrer) während seiner (beabsichtigten) längerfristigen Abwesenheit kein geeigneter Ersatz namhaft gemacht werden kann (VwGH 90/12/0156). Es ist beispielsweise nicht ausreichend, wenn sich die Behörde ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 11.06.2018 Norm: LDG 1984 §58 Abs1BDG 1979 §75 Abs1
Rechtssatz: Stehen der Bewilligung des Karenzurlaubs keine zwingenden
Gründe: entgegen, bedeutet es nicht, dass der Landeslehrer einen Rechtsanspruch auf dessen Gewährung hätte, vielmehr liegt die Entscheidung dann im Ermessen der Behörde (VwGH 2005/12/0059). Die Ermessensentscheidung besteht in einer Abwägung der für bzw. ge... mehr lesen...