Der Beschwerdeführer stand bis 31. Dezember 1999 als Berufsschuldirektorstellvertreter in einem aktiven öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Er war Stellvertreter des Leiters der lehrgangsmäßig geführten Landesberufsschule I für Elektrotechnik in S. Gemäß § 52 Abs. 8 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 302 (LDG 1984), war die Lehrverpflichtung des Beschwerdeführers in der Höhe von 23 Wochenstunden infolge seiner Tätigkeit als Stellve... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §61 Abs1 idF 1997/I/138;GehG 1956 §61 Abs3 idF 1997/I/138;GehG 1956 §61 Abs4 idF 2000/I/142;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 §52 Abs3 idF 1998/I/123;LDG 1984 §52 Abs7 idF 1998/I/123;LDG 1984 §52 Abs7;LDG 1984 §52 Abs8;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 9. Juni 2004, Zl. 2003/12/0066, mit näherer
Begründung: zum Ausdruck geb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsschuldirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Er ist Leiter der lehrgangsmäßig geführten Landesberufsschule X. Gemäß § 52 Abs. 7 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, BGBl. Nr. 302 (im Folgenden: LDG 1984), war die Lehrverpflichtung des Beschwerdeführers in der Höhe von 23 Wochenstunden infolge seiner Tätigkeit als Schulleiter auf Null reduziert. Im Schuljahr 1998/99 unterrichtete der Beschwerdeführer den... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §61 Abs1 idF 1997/I/138;GehG 1956 §61 Abs1 idF 2000/I/142;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 §106 Abs2 Z5;LDG 1984 §52 Abs11 idF 2000/I/142;LDG 1984 §52 Abs8;
Rechtssatz: Unbestritten ist, dass der Beamte im Beschwerdefall die normale Lehrverpflichtung von 23 Wochenstunden als Leiter einer Berufsschule im Hinblick auf deren Schülerzahl bereits erfüllt. Auch ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsschuldirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Er ist Leiter der Berufsschule X. Darüber hinaus führte er im Schuljahr 1984/85 auch die Klassenvorstandsgeschäfte der 1. Installateurklasse und unterrichtete in dieser vier Wochenstunden der Fachgruppe Il, wobei in dem von ihm unterrichteten Gegenstand "Fachrechnen" Schularbeiten zulässig sind. Nach Angabe des Beschwerdeführers habe er bis zu dem vorher gena... mehr lesen...