IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch den Richter Dr. Kühnel als Vorsitzenden und die fachkundigen Laienrichter Dipl.-Päd. Rametsteiner und Dr. Wesely über die Beschwerde der HA gegen den Bescheid der Leitungsauswahlkommission für allgemein bildende und berufsbildende Pflichtschulen am Sitz des Landesschulrates für Niederösterreich vom 25.04.2017, Zl. 1/0033-LAK/2016, betreffend die Verleihung der Leitungsstelle an der NNÖMS *** (weiter... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.01.2018 Norm: L-DHG NÖ 2014 §5L-DHG NÖ 2014 §9LDG 1984 §26 Abs6
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (z.B. VwSlg. 11.366 A/1984; VwGH 81/05/0090; 86/05/0139; 95/05/0186; 2003/06/0149, sowie zuletzt VwGH Ra 2016/05/0076) hat bei Erlassung eines Bescheides durch ein Kollegialorgan, wie es die Leitungsauswahlkommission ist [§ 5 NÖ L-DHG 2... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 18.01.2018 Norm: L-DHG NÖ 2014 §5L-DHG NÖ 2014 §9LDG 1984 §26 Abs6
Rechtssatz: Eine Entscheidung über die Auswahl der Person für die Leitungsstelle erschöpft sich nicht in der Willensbildung hinsichtlich der Auswahl eines Bewerbers, sie schließt auch eine Willensbildung hinsichtlich des angenommenen Sachverhaltes sowie der tragenden
Gründe: der Entscheidung im Hinblick auf all... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 18.01.2018 Norm: L-DHG NÖ 2014 §5L-DHG NÖ 2014 §9LDG 1984 §26 Abs6
Rechtssatz: Enthält der in Ausfertigung des Sitzungsbeschlusses [§ 9 NÖ L-DHG 2014] ergangene Bescheid [über die Auswahl der Person für die Leitungsstelle] eine (ausführliche)
Begründung: , umfasst jedoch dem gegenüber der in der Sitzung gefasste Beschluss der Leitungsauswahlkommission eine solche
Begründung: nic... mehr lesen...