1 Mit Feststellungsbescheid vom 2. Dezember 2004 stellte das Finanzamt für die verfahrensgegenständliche Liegenschaft zum 1. Jänner 2003 einen Einheitswert von 213.500,-- EUR sowie einen gemäß dem AbgÄG 1982 um 35 % erhöhten Einheitswert von 288.200,-- EUR fest. Bei der Berechnung des Einheitswerts berücksichtigte das Finanzamt eine Kürzung um 30 % gemäß § 53 Abs. 7 lit. a BewG 1955. Mit Grundsteuermessbescheid vom selben Tag setzte das Finanzamt auf Basis des erhöhten Einheitswe... mehr lesen...
Strittig ist in den Beschwerdefällen jeweils die Einheitswertfeststellung von bebauten Grundstücken (und der auf Basis dieser Einheitswerte berechnete Grundsteuermessbetrag) in Bezug auf die Anwendung der Kürzungsbestimmung nach § 53 Abs. 7 lit. a BewG. In den angefochtenen Bescheiden wird nach einer Wiedergabe des Ganges des Verwaltungsverfahrens ausgeführt, in den Vorlageanträgen sei die Ansicht vertreten worden, nach den Bestimmungen des MRG, insbesondere dessen § 16, bestehe "kein... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §53 Abs7 lita;MRG §16; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2010/13/0135 2010/13/0136 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2013/13/0055 E 24. September 2014
Rechtssatz: § 16 Abs. 1 MRG sieht eine grundsätzlich freie Mietzinsvereinbarung nach dem Angemessenheitsprinzip vor (vgl. z. B. Mayrhof... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §53 Abs7 lita;MRG §16 Abs2;MRG §16 Abs3;MRG §16 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2010/13/0135 2010/13/0136 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2013/13/0055 E 24. September 2014
Rechtssatz: Das mit dem 3. Wohnrechtsänderungsgesetz (WÄG), BGBl. Nr. 800/1993, eingeführte Richtwertsyst... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §53 Abs3;BewG 1955 §53 Abs6;BewG 1955 §53 Abs7;BewG 1955 §53 Abs8;BewG 1955 §53a Anl;BewG 1955 §53a; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 239;
Rechtssatz: Solche Bauschäden, die die Benutzbarkeit eines Gebäudes nicht beeinträchtigen und durch Reparaturen zu beheben sind, können bei Berechnung des Gebäudewertes keine Berücksichtigung finden. Der Gebäudewert is... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war laut in den Verwaltungsakten einliegendem Grundbesitzbogen nach dem Stand von Ende 1972 Eigentümer der Liegenschaft EZ. 635 des Grundbuches über die Katastralgemeinde T. mit den Parzellen 388 Baufläche (137 m2) und 389 Garten (1408 m2). Auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1973 (mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1974) bewertete das Lagefinanzamt in T. im Einheitswertbescheid vom 10. Jänner 1975 den Grundbesitz als ein Einfamilienhaus und stellte den Einhei... mehr lesen...
Index: Bewertungsrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §53 Abs7
Rechtssatz: Einen Abschlag aus der Summe von Bodenwert und Gebäudewert wegen Kernkraftnähe sieht das Gesetz nicht vor. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1980:1978000605.X06 Im RIS seit 06.05.2022 Zuletzt aktualisiert am 06.05.2022 mehr lesen...