Der Beschwerdeführer erwarb mit Kaufvertrag vom 28. November 1990 ein unbebautes Grundstück in O., Gemeinde W., für welches nach Abschreibung von einem größeren Grundstück mit Beschluss des Bezirksgerichtes M. vom 26. März 1991 eine neue Einlagezahl im selben Grundbuch und die Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Beschwerdeführer bewilligt wurde. Er war damals Finanzbeamter in der Bewertungsstelle des Finanzamtes, in dessen örtlichem Bereich das Grundstück gelegen ist. Mit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BewG 1955 §53 Abs1;BewG 1955 §53 Abs6;
Rechtssatz: Nach § 53 Abs. 1 und 6 BewG liegt mit der ersten tatsächlichen Benützung eines auf einem Grundstück errichteten Gebäudes ein bebautes Grundstück (Grundstück, dessen Bebauung abgeschlossen ist) vor. Ob ein Gebäude tatsächlich benützt worden ist, ist eine Tatfrage, welche die... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 24. August 2000 übertrug der Ehegatte der Beschwerdeführerin schenkungsweise an die Beschwerdeführerin die ideelle Hälfte der Liegenschaft EZ 1576 GB 63291 Weinitzen, bestehend aus den Grundstücken Nr. 1693 und 1696/3, wobei im Vertrag darauf hingewiesen wurde, dass sich auf der Liegenschaft der Rohbau eines Hauses befindet. Als Übergabs- und Übernahmstermin wurde der Tag der Vertragsunterfertigung vereinbart. Mit Note vom 18. Oktober 2000 teilten die Re... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §21 Abs1 Z2;BewG 1955 §51;BewG 1955 §53 Abs1;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §18;ErbStG §19;
Rechtssatz: Die Bebauung eines Grundstückes stellt gemäß § 21 Abs. 1 Z 2 BewG iVm den §§ 51 und 53 Abs. 1 BewG einen Grund für eine Artfortschreibung dar. Demzufolge muss gemäß § 19 Abs. 3 ErbStG auf den Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld ein besonderer Einheit... mehr lesen...
Im Jahr 1990 erfolgte auf einer im Eigentum der Beschwerdeführerin stehenden und bewertungsrechtlich als bebautes Grundstück beurteilten Liegenschaft der Abbruch des darauf befindlichen Gebäudekomplexes zwecks Errichtung eines Neubaues. Zum Stichtag 1. Jänner 1991 erließ das Finanzamt einen Bescheid betreffend Feststellung des Einheitswertes, Artfortschreibung gemäß § 21 Abs 1 Z 2 Bewertungsgesetz, für die wirtschaftliche Einheit Betriebsgrundstück, bewertet als unbebautes Grundstück ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §21;BewG 1955 §21 Abs1 Z2;BewG 1955 §53 Abs1;BewG 1955 §53 Abs9;BewG 1955 §55 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 88/15/0176 1 Stammrechtssatz Nur ein Grundstück, das bisher unbebaut war, kann durch die Errichtung eines Gebäudes auf diesem, ab der Erreichung eines bestimmten Baufortschrittes, zu einem Grundstück ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin - eine in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft betriebene Wasserkraft- und Elektrizitätsgesellschaft - unterhält unter anderem am Standort KG R eine Groß-Umspannwerksanlage, in welcher der aus Kraftwerksanlagen transportierte elektrische Strom vom Spannungsbereich 110 kV auf eine Verteilungsspannung von 35 bis 10 kV transformiert wird. Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht in Streit, ob bei der Einheitsbewertung des bebauten Betr... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §2 Abs1;BewG 1955 §53 Abs1;BewG 1955 §53 Abs6 litd;
Rechtssatz: Im Hinblick auf den ersten Satz des § 2 Abs 1 BewG, wonach jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist, ist nur maßgebend, ob auf dem gemäß § 53 Abs 1 iVm § 53 Abs 6 lit d zu bewertenden Grundstück eine Fabrik betrieben wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer, die Eigentümer der Liegenschaft Ort A, B-Platz c, sind, haben das auf diesem Grundstück befindliche Gebäude im Jahre 1986 abbrechen lassen, um auf dem Grundstück ein neues Gebäude zu errichten. Wegen des geplanten Neubaues erfolgte kein Totalabbruch, sondern es wurde die Baugrube nicht aufgefüllt und Teile des Kellergeschosses und des Fundamentes des alten Gebäudes wurden stehengelassen. Mit Bescheid vom 21. Jänner 1987 setzte das Finanzamt für M für die gena... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §21;BewG 1955 §21 Abs1 Z2;BewG 1955 §53 Abs1;BewG 1955 §53 Abs9;BewG 1955 §55 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/15/0001
Besprechung in:
ÖStZB 1990, 411;
Rechtssatz: Nur ein Grundstück, das bisher unbebaut war, kann durch die Errichtung eines Gebäudes auf diesem,... mehr lesen...