RS Vwgh 2004/10/28 2001/15/0080

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Veröffentlicht am 28.10.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
BewG 1955 §53 Abs1;
BewG 1955 §53 Abs6;

Rechtssatz

Nach § 53 Abs. 1 und 6 BewG liegt mit der ersten tatsächlichen Benützung eines auf einem Grundstück errichteten Gebäudes ein bebautes Grundstück (Grundstück, dessen Bebauung abgeschlossen ist) vor. Ob ein Gebäude tatsächlich benützt worden ist, ist eine Tatfrage, welche die Abgabenbehörde in freier Beweiswürdigung zu beantworten hatte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001150080.X01

Im RIS seit

24.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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