Begründung: Satzungsgemäßer Zweck des klagenden Schutzverbandes, dem auch Mitglieder angehören, die Bier erzeugen und in Verkehr bringen, ist unter anderem die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs auf den Gebieten des Lebensmittelrechts, Maß- und Eichrechts, Kennzeichnungsrechts, im Bereich der Gewichtsnormierung, der reellen Handelsbräuche sowie des Gütezeichenrechts, und zwar auch durch Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nach § 14 UWG. Satzungsgemäßer Zweck des klagenden... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 79/112/EWG - Etikettierungsrichtlinie 379L0112 Art5 Abs1LMKV 1993 §4 Z1
Rechtssatz: Die harmonisierten Kennzeichnungsordnungen müssen (bei Fehlen einer Verkehrsbezeichnung) auch die Möglichkeit einer individuellen Beschreibung des Lebensmittels vorsehen. Der Letztverbraucher findet in diesen Fällen auf dem Etikett keine Sachbezeichnung von allgemein üblicher Bedeutung vor und muß die Frage, um welches Lebensmittel es sich handelt, ... mehr lesen...
Norm: EWG-RL 79/112/EWG - Etikettierungsrichtlinie 379L0112 Art5 Abs1LMKV 1993 §4 Z1
Rechtssatz: § 4 Z 1 LMKV 1993 kann demnach im Lichte des Art 5 Abs 1 Etikettierungs-RL nur so ausgelegt werden, daß eine Beschreibung des Lebensmittels nicht erst dann zulässig ist, wenn eine handelsübliche Sachbezeichnung überhaupt nicht besteht (was bei Bier nicht der Fall ist, kennt doch der Codex Sachbezeichnungen und Typenbezeichnungen dieses Lebensmittels... mehr lesen...
Norm: LMKV 1993 §4 Z7 litf
Rechtssatz: EuGH 28.9.1994 - Rs C-144/93 Ein Zusatzstoff, der während der Herstellung einer Zutat deren Verfärbung verhindert, im Enderzeugnis keine technologische Wirkung mehr ausübt ist nicht zu kennzeichnen. Veröff: ern 1994,609 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL002:1994:RS0105848 Im RIS seit 15.06.1997 Zuletz... mehr lesen...