Norm
LMKV 1993 §4 Z7 litfRechtssatz
EuGH 28.9.1994 - Rs C-144/93
Ein Zusatzstoff, der während der Herstellung einer Zutat deren Verfärbung verhindert, im Enderzeugnis keine technologische Wirkung mehr ausübt ist nicht zu kennzeichnen.
Veröff: ern 1994,609
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL002:1994:RS0105848Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.02.2014