Rechtssatz: Gemäß § 1 Abs.1 des Lebensmittelgesetzes 1975 - LMG, BGBl. Nr. 86/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.I Nr. 69/2003 (die Änderung des LMG durch das Bundesgesetz BGBl.I Nr. 126/2004 brachte für den Bw jedenfalls keine günstigere Regelung), ist das LMG auf das In-Verkehr-Bringen von Lebensmitteln anzuwenden, wobei unter Inverkehrbringen ua. das Herstellen, Behandeln, Einführen, Lagern, Verpacken, Bezeichnen, Feilhalten, Ankündigen, Werben, Verkaufen, jedes sonstige... mehr lesen...
Begründung: I. Der Berufung liegt folgendes Verfahren in der ersten Instanz zugrunde: 1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: "Sie haben als verantwortlich Beauftragter gemäß § 9 Abs 2 VStG 1991 der B-Aktiengesellschaft für die weitere Betriebsstätte in Wien, M-straße zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 08.10.1997 in dieser Filiale in Wien, M-straße verpackte Lebensmittel, nämlich 2 Packungen Weißbrot (Tramezzino Ti 207/97), die ohne weitere Verarbeitung für den L... mehr lesen...
Die belangte Behörde (Bezirkshauptmannschaft Leoben als erste Instanz) warf dem nunmehrigen Berufungswerber mit Straferkenntnis vor, er habe als zur Vertretung nach außen Berufener der Firma W GesmbH, in K, die verpackte Ware "O Lachshering - kaltgeräuchert" am 24.01.1997 in Verkehr gebracht (Lieferung an den A-Großmarkt Spittal/Drau), obwohl diese Waren nicht den Bestimmungen der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung i.V.m. dem Lebensmittelgesetz entsprochen hätten. Bei einer am 28.01.1997... mehr lesen...
Rechtssatz: Um von einer äußeren Verpackung im Sinne des § 3 Abs 3 LMKV sprechen zu können, wird vorausgesetzt, daß die in ihr enthaltenen Waren verpackte Waren sind. Da die äußere Verpackung (z.B. Transportverpackung) nicht zur Abgabe an den Letztverbraucher bestimmt ist, besteht für sie keine Kennzeichnungspflicht, wenn die sie beinhaltenden Verpackungen bereits vollständig gekennzeichnet sind, egal ob die äußere Verpackung die für den Letztverbraucher bestimmte Verpackung (und deren Ken... mehr lesen...
Rechtssatz: Waren sind "verpackt", die in Behältnissen oder Umhüllungen beliebiger Art, deren Inhalt ohne Öffnen oder Veränderung der Verpackung nicht vermehrt oder vermindert werden kann, abgegeben werden sollen. Sollte das Lebensmittel "Käse" nicht in verpacktem Zustand abgegeben werden, so ist § 1 LMKV nicht anwendbar, weil nur für den Letztverbraucher oder für Einrichtungen der Gemeinschaftsversorgung bestimmte Waren unter den sachlichen Geltungsbereich dieser Regelung fallen. Verlangt... mehr lesen...
Begründung: I. Der Berufung liegt folgendes Verfahren in der ersten Instanz zugrunde: 1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: "Sie sind als verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 Abs 2 VStG der W Nahrungsmittelwerk Gesellschaft mbH dafür verantwortlich, daß diese Gesellschaft mit Sitz in Wien, A-gasse, als Erzeuger und Verpacker am 04.01.1995 verpackte Lebensmittel, und zwar "Milde Herings Filets" durch Auslieferung von Wien, A-gasse, an die B-AG - Zentrale N, in Verkeh... mehr lesen...