Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 29.11.2016 begehrte der Beschwerdeführer gemäß § 80 Gehaltsgesetz 1956 (GehG 1956) die Zuerkennung sowie nachträgliche Abgeltung einer Funktions- und Verwendungszulage für die Zeit seiner Dienstzuteilungen und Verwendung als Single Point of Contact-Wien (SPOC-Wien) seit dem 03.08.2015 und brachte vor, er sei gemäß Erlass vom 03.08.2015, GZ. BMI-PA2000/0452-I/1/c/2015, von seiner Stammdienststelle, der AFA-Wien (LPD Wien), dem ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a leg.cit. eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 leg.cit. von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war bis zum 31.01.2017 auf einer Planstelle der Wertigkeit E2b ernannt. 2. Mit Erlass des Bundesministeriums für Inneres wurde der Beschwerdeführer von seiner Stammdienststelle dem Bundesministerium für Inneres befristet zugewiesen und beginnend mit 01.12.2015 für die Dauer dieser Zuweisung als interimistischer Leiter der XXXX mit der Wahrnehmung von Auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 15.10.2017 beantragte der Beschwerdeführer die Zuerkennung einer Ergänzungszulage gemäß § 77a GehG 1956 für die Dauer seiner Dienstzuteilung vom 01.02.2016 bis 30.04.2017. Begründend führte er dazu aus, dass er für einen mehr als sechs Monate dauernden Zeitraum mit den Aufgaben eines höherwertigen Arbeitsplatzes betraut gewesen sei. Mit im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung un... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: ... mehr lesen...