Der Beschwerdeführer ist an einer höheren landwirtschaftlichen Bundeslehranstalt als Lehrer beschäftigt und leistete im angeschlossenen Internat Erzieherdienst. Mit Antrag vom 15. Juni 1994 begehrte der Beschwerdeführer die Erstattung von zuviel einbehaltener Lohnsteuer gemäß § 240 BAO ab dem Jahre 1988. Einerseits erbringe er Dauermehrdienstleistungen gemäß Stunden- und Erzieherdienstplan und andererseits fallweise Mehrleistungen (z.B. Wochenendbetreuung von Internatsschülern oder Su... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §10;EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs1;GehG 1956 §60a Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/07/09 94/13/0041 2 Stammrechtssatz Nach § 60a Abs 3 GehG 1956 handelt es sich bei der Erzieherzulage keineswegs um einen Zuschlag zur Nachtarbeit iSd § 68 Abs 1 EStG 1988; im Hinblick auf die Komplexität der mi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist im Streitjahr 1989 als Fachlehrer an einer Höheren Bundeslehranstalt tätig gewesen. In einem auf § 240 BAO gestützten Erstattungsantrag wurde ausgeführt, daß ihm Überstunden (Mehrdienstleistungen gemäß § 61 Abs. 1 Gehaltsgesetz 1956) als Erzieher im Internatsbereich angeordnet worden seien. Diese Mehrdienstleistungen würden in beträchtlichem Ausmaß als Nacht- bzw. Sonn- und Feiertagsüberstunden angeordnet. Weiters beziehe der Beschwerdeführer eine Erzieherzula... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §10;EStG 1988 §68 Abs1;GehG 1956 §60a Abs3;
Rechtssatz: Nach § 60a Abs 3 GehG 1956 handelt es sich bei der Erzieherzulage keineswegs um einen Zuschlag zur Nachtarbeit iSd § 68 Abs 1 EStG 1988; im Hinblick auf die Komplexität der mit der Erzieherzulage abgegoltenen Dienstleistungen kann dabei auch eine allenfalls als ... mehr lesen...