Die Beschwerdeführerin, die seit 1. September 1975 - zunächst provisorisch - als Lehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark steht, wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 1980 zur Sonderschullehrerin ernannt. Seit 1977 war sie am "Landesinstitut für Hörgeschädigtenbildung" (in weiterer Folge: LI), der Nachfolgerin der im Rahmen der früheren "Taubstummenanstalt" betriebenen Sonderschule, tätig. Mit Eingabe vom 8. August 1980 wurde beim zuständigen Bundesminis... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §59a Abs3 idF 1995/043;GehG 1956 §59a Abs3 idF 1999/I/009;GehG 1956 §59a Abs3 idF 2000/I/006; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/12/0179 2002/12/0178
Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin ist nicht als Lehrerin an einem Institut für Gehörlosenbildung, die in einer Klasse zu unterrichten hatte, in der sich Sch... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §59a Abs3 idF 1995/043;GehG 1956 §59a Abs3 idF 1999/I/009;GehG 1956 §59a Abs3 idF 2000/I/006; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/12/0179 2002/12/0178
Rechtssatz: Zur Gutgläubigkeit des Empfangs der Dienstzulage ist darauf zu verweisen, dass Gutgläubigkeit der Beschwerdeführerin schon dann nicht anzunehmen ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Sonderschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; sie unterrichtet an der Landessonderschule für gehörlose, schwerhörige und sprachgestörte Kinder in X. Auf Grund dieser Tätigkeit erhielt die Beschwerdeführerin in den Schuljahren 1987/88 und 1988/89 die Dienstzulage nach § 59a Abs. 3 des Gehaltsgesetzes 1956 ausbezahlt. Ohne daß eine Änderung in der Verwendung der Beschwerdeführerin eingetreten wäre, wurde diese Z... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §59a Abs3;LDG 1984 §106;LDG 1984 Art2;VwGG §41 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: § 59a Abs 3 GehG ist nicht nur für Anstalten bzw Einrichtungen des Bundes anwendbar; wird doch mit der Bezeichnung "Institut für Gehörlosenbildung" von der begrifflichen Fassung her die Geltung für das Gehörloseninstitut (w... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 Anl1 Z23/10;GehG 1956 §59a Abs3;LDG 1984 Art2;
Rechtssatz: Im § 59a Abs 3 GehG ist als Voraussetzung für den strittigen Zulagenanspruch die Tätigkeit an den bestimmten Instituten vorgesehen. Diese besitzen aber insoferne eine andere Stellung als Sonderschulen, als die Lehrpersonen an diesen Instituten im Gegensatz zu den Le... mehr lesen...