Der Beschwerdeführer steht als Schuldirektor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Leiter der Bundeshandelsakademie (HAK), der Bundeshandelsschule (HAS) und der Bundesfachschule für wirtschaftliche Berufe (FSW) in Gmünd. Für diese Schulleitertätigkeit werden ihm jeweils Dienstzulagen der Dienstzulagengruppe I und II gewährt. Aus den in den Verwaltungsakten erliegenden, von der belangten Behörde erstellten "Informationen zur Schule" ergibt sich Folgendes: In ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §57 Abs1 idF 1983/656;GehG 1956 §57 Abs6;GehG 1956 §58 Abs1 Z17;GehG 1956 §58 Abs1 Z18;GehG 1956 §59 Abs1 idF 1977/662;SchulleiterzulagenV §2 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Soweit die belangte Behörde ausführt, die Gewährung einer zusätzlichen Leiterzulage würde dem System der Leiterzulagen im GehG 1956 (Einteilung in klassenabhängige Dienstzulagengruppen, Möglichkeit der weiteren ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hofrat in Ruhe seit 1. März 1997 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Er war zuletzt Direktor der Höheren Technischen Bundeslehranstalt in Linz, P-Straße (im Folgenden HTBLA Linz). Mit der Leitung der HTBLA Linz war die Führung einer Abendschule verbunden. Der Beschwerdeführer bezog eine Dienstzulage nach § 57 Abs. 1, Abs. 2 lit. b und Abs. 6 GG 1956 iVm der Schulleiter-Zulagenverordnung 1966, die wegen der zusätzliche... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art140;B-VG Art7 Abs1;GehG 1956 §57 Abs6;GehGNov 31te Art6 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/12/0158 E 16. März 1998 RS 3 Stammrechtssatz Der VwGH hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, daß Art 6 Abs 2 der 31ten GehGNov nicht an die Veränderungen des § 57 Abs 6 GehG durch die Novellen BGBl 1988/288 und BGBl 1990/447 ange... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §57 Abs6;GehGNov 31te Art6 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/12/0158 E 16. März 1998 RS 1 Stammrechtssatz Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Bedingtheit besoldungsrechtlicher Ansprüche und im Hinblick auf die hohe Regelungsdichte im Bereich der Dienstzulage (Leiterzulage) nach § 57 GehG muß daraus, daß der Gesetzgeber eine Anpassung des Art 6 Abs 2 der 31ten Geh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hofrat (Bundeslehrer der Verwendungsgruppe L1) in Ruhe seit 1. September 1993 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Er war zuletzt seit 1. Jänner 1985 Direktor der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt Graz-Gösting (im folgenden HTBLVA Graz). Mit der Leitung der HTBLVA Graz war die Führung einer Abendschule verbunden. Der Beschwerdeführer bezog eine Dienstzulage nach § 57 Abs. 1, Abs. 2 lit. b und 6 GG 1956 in V... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §57 Abs6 idF 1990/447;GehGNov 31te Art6 Abs2;
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Bedingtheit besoldungsrechtlicher Ansprüche und im Hinblick auf die hohe Regelungsdichte im Bereich der Dienstzulage (Leiterzulage) nach § 57 GehG muß daraus, daß der Gesetzgeber eine Anpassung des Art 6 Abs 2 der 31ten GehGNov an spätere Novellen des § 57 Abs 6 GehG unterlassen... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;GehG 1956 §57 Abs6 idF 1990/447;GehGNov 31te Art6 Abs2;
Rechtssatz: Der VwGH hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, daß Art 6 Abs 2 der 31ten GehGNov nicht an die Veränderungen des § 57 Abs 6 GehG durch die Novellen BGBl 1988/288 und BGBl 1990/447 angepaßt wurde (Hinweis B VfGH 28.2.1995, B 703/94). ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht in der Verwendungsgruppe L 2 a 2 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe X als Fachvorstand zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Antrag vom 22. März 1988 begehrte die Beschwerdeführerin die Neubemessung ihrer Dienstzulage als Fachvorstand. Die Dienstbehörde erster Instanz stellte mit Bescheid vom 13. Juni 1988 fest, daß der Beschwerdeführerin als Fachvorstand an der ge... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §57 Abs5;GehG 1956 §57 Abs6 idF 1988/288 ;GehG 1956 §58 idF 1988/288;GehGNov 47te Art1 Z27; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
89/12/0006 bis 89/12/0009, 89/12/0022, 89/12/0023, 89/12/0087;
Rechtssatz: Eine dem letzten Satz des § 57 Abs 6 GehG, der durch Art I Z 27 der 47.GehGNov eingefügt worden ist, vergleichbare Regelung ist hinsichtlich des § 5... mehr lesen...