Der Beschwerdeführer steht seit dem 1. Dezember 2003 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Zuletzt wurde er als Assistenzprofessor am Institut für Anorganische Chemie der Fakultät für Naturwissenschaften und Mathematik der Universität Wien verwendet. Er steht seit 1. Juli 1972 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde mit Wirksamkeit vom 1. September 1989 zum Assistenzprofessor auf eine Planstelle eines Universitätsassistent... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1 idF 1966/109;GehG 1956 §49 Abs1 idF 1999/I/127;GehG 1956 §50 Abs1 idF 1999/I/127;GehG 1956 §55 Abs1;GehG 1956 §56 idF 2002/I/119;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass der Beschwerdeführer angesichts der erheblichen Differenz von insgesamt S 8.276,50 zu einem bestimmten Monatsbezug bei Anwendung eines durchschnittlichen Maßes an Sorgfalt Zweifel an der Rechtmäßigk... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Allgemeinen Verwaltung, der zur Ausübung einer Unteroffiziers-Funktion herangezogen wird, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist beim Militärkommando Kärnten/Ergänzungsabteilung tätig. Mit Befehl vom 15. September 1993 ordnete das Militärkommando Kärnten für die Teilnahme des Bundesheeres an der Gedenkfeier zur 73. Wiederkehr des Tages der Kärntner Volksabstimmung (Gedenkfeier des Landes Kärnten am Zentralfried... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16 Abs1;GehG 1956 §16 Abs8;GehG 1956 §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/18 95/12/0223 2 Stammrechtssatz War ein Beamter auf Grund einer Weisung verpflichtet, in Form einer militärischen Abordnung an einer Gedenkfeier teilzunehmen, war er sohin weder Einladender noch Eingeladener und konnte er auch nicht seine Anwesenheit individuell gestalten, sond... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Allgemeinen Verwaltung, der zur Ausübung einer Unteroffiziers-Funktion herangezogen wird, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist beim Militärkommando Kärnten/Ergänzungsabteilung tätig. Mit Befehl vom 15. September 1993 ordnete das Militärkommando Kärnten für die Teilnahme des Bundesheeres an der Gedenkfeier zur 73. Wiederkehr des Tages der Kärntner Volksabstimmung für die Gedenkfeier des Landes Kärnten am Zentralfri... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16 Abs1;GehG 1956 §16 Abs8;GehG 1956 §49 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/12/0221 E 22. Jänner 1997
Rechtssatz: War ein Beamter auf Grund einer Weisung verpflichtet, in Form einer militärischen Abordnung an einer Gedenkfeier teilzunehmen, war er sohin weder Einladender noch Eingeladener und konnte er auch nicht seine Anwesenheit individu... mehr lesen...