Der im Jahre 1955 geborene Beschwerdeführer steht als Universitätsprofessor für Histologie und Embryologie an der Universität Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Zur Vorgeschichte wird zunächst auf das hg. Erkenntnis vom 23. Februar 2000, Zl. 99/12/0291, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den in Beschwerde gezogenen Teil des Bescheides des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr vom 20. September 1999 mit dem Wortlaut:... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §48 Abs10 idF 1997/I/109;GehG 1956 §48 Abs11 idF 1999/I/127;GehG 1956 §48 Abs8 idF 1997/I/109;VwRallg;
Rechtssatz: Gemäß § 48 Abs. 10 GehG 1956 ist auf die Zeit abzustellen, "die für das Erreichen der bisherigen Gehaltsstufe notwendig war". Dabei kann es sich - mag es auch der Wortlaut dieser Bestimmung nicht zweifelsfrei zum Ausdruck bringe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 1999 gemäß § 247e Abs. 3 Z. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 - BDG 1979 in die Verwendungsgruppe der "Universitätsprofessoren (§ 21 UOG 1993)" übergeleitet und steht seit 1. Oktober 1999 als emeritierter Universitätsprofessor in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Zur Darstellung des Verwaltungsgeschehens wird vorerst in sinngemäßer Anwendung des § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG auf den hg. Beschluss... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §48 Abs11 idF 1999/I/127;GehG 1956 §50a Abs1 idF 1999/I/127;
Rechtssatz: Da § 50a Abs. 1 GehG 1956 die Anspruchsvoraussetzungen über die besondere Dienstalterszulage abschließend vorsieht, vermag der Verwaltungsgerichtshof dem Argument des Beschwerdeführers, § 48 Abs. 11 GehG 1956 regle mit der Überleitung auf die Dienstalterszulage auch die Überleitung für die besondere ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als emeritierter Universitätsprofessor (§ 21 UOG 1993) seit 1. Oktober 1999 in einem öffentlichrechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Der angefochtene Bescheid betrifft eine Angelegenheit aus der Zeit seines Dienststandes, nämlich die Feststellung seiner dienst- und besoldungsrechtlichen Stellung zum 1. Jänner 1999 aus Anlass des vollen Wirksamwerdens des UOG 1993 für die Technische Universität Wien (sogenanntes Kippen), an der er zuvor als Außerord... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §247e Abs3 Z2 idF 1997/I/109;GehG 1956 §48 Abs11 idF 1997/I/109;GehG 1956 §50 Abs3;GehG 1956 §50;GehG 1956 §50a;VwGG §28 Abs1 Z4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/12/0078 B 19. Februar 2003
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde gemäß § 247e Abs. 3 Z. 2 BDG 1979 mit Wirkung vom 1. Jä... mehr lesen...