RS Vwgh 2004/9/10 2004/12/0020

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Veröffentlicht am 10.09.2004
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §48 Abs11 idF 1999/I/127;
GehG 1956 §50a Abs1 idF 1999/I/127;

Rechtssatz

Da § 50a Abs. 1 GehG 1956 die Anspruchsvoraussetzungen über die besondere Dienstalterszulage abschließend vorsieht, vermag der Verwaltungsgerichtshof dem Argument des Beschwerdeführers, § 48 Abs. 11 GehG 1956 regle mit der Überleitung auf die Dienstalterszulage auch die Überleitung für die besondere Dienstalterszulage, nicht zu folgen, weil in § 50a Abs. 1 GehG 1956 für die besondere Dienstalterszulage abschließend besondere Anspruchsvoraussetzungen normiert sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004120020.X02

Im RIS seit

12.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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