Entscheidungen zu § 23 Abs. 4 GehG

Bundesverwaltungsgericht

10 Dokumente

Entscheidungen 1-10 von 10

TE Bvwg Erkenntnis 2024/10/1 W293 2268309-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 07.12.2022 beantragte der Beschwerdeführer die Gewährung einer Geldaushilfe gemäß § 23 Abs. 4 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) für die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung entstandenen notwendigen Kosten in der Höhe von EUR 2.774,79. Begründend führte er aus, dass ein gegen ihn geführtes Strafverfahren eingestellt worden sei. Dem Antrag legte er eine Sachverhaltsdarstellung, die Benachrichtigung über die Ei... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 01.10.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2023/2/22 W257 2228819-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.02.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2022/12/7 W122 2237188-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 07.12.2022

TE Bvwg Erkenntnis 2022/1/9 W257 2247145-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 09.01.2022

TE Bvwg Erkenntnis 2022/1/3 W244 2240510-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 25.01.2021 beantragte der Beschwerdeführer die Gewährung einer Geldaushilfe gemäß § 23 Abs. 4 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) für die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung entstandenen notwendigen Kosten in der Höhe von 6.216,80 EUR und führte begründend aus, dass er mit Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft XXXX vom 19.01.2021 von der Einstellung eines gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens gemäß § 302 StGB verständigt worden sei. Mit... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 03.01.2022

TE Bvwg Erkenntnis 2020/11/23 W221 2211350-1

Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hinweis auf den Verzicht ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 23.11.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2019/8/12 W221 2221585-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 09.01.2019 beantragte der Beschwerdeführer die Gewährung einer Geldaushilfe gemäß § 23 Abs. 4 GehG 1956 und führte begründend aus, dass im Jahr 2017 zwei gegen ihn als Beschuldigten eingeleitete Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft XXXX am 04.09.2017 und 10.11.2017 eingestellt worden seien. Trotzdem sei er von der Disziplinarkommission über eineinhalb Jahre suspendiert worden, was ihn in eine finanzielle Notlage gebracht habe. Dem ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 12.08.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2019/2/1 W221 2213117-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: Am 26.09.2018 beantragte der Beschwerdeführer die Gewährung einer Geldaushilfe gemäß § 23 Abs. 4 Gehaltsgesetz 1956 (GehG 1956) und führte begründend aus, dass er im Jahr XXXX zu Unrecht einer strafbaren Handlung im Zuge einer Amtshandlung angeklagt worden sei. Am XXXX sei er mit Urteil des Landesgerichtes XXXX gemäß § 259 Z 3 StPO rechtskräftig freigesprochen worden. Weiters enthielt der Antrag ein Kostenverzeichnis. Dem Antrag angeschlossen w... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 01.02.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2019/1/28 W122 2166956-1

Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 28.01.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2019/1/3 W122 2163987-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom XXXX wurde der Beschwerdeführer gemäß § 39 Abs. 1 Z. 2 Heeresdisziplinargesetz 2002 vorläufig vom Dienst enthoben. Der Beschwerdeführer wurde beschuldigt, mehrere Kolleginnen wiederholt sexuell belästigt zu haben. Er stünde im Verdacht der sexuellen Belästigung unter Missbrauch der Dienststellung bzw. des Missbrauchs der Amtsgewalt. Eine Belassung im Dienst wäre für das Ansehen des Amtes eine Gefährdung. 1.2. Mit Stra... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 03.01.2019

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