Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten (GP) Kleinwalsertal. Mit Dienstrechts-Mandat vom 17. Dezember 1987 verfügte die belangte Behörde gemäß § 21 Abs. 1 lit. a des Gehaltsgesetzes 1956 (GG), daß die dem Beschwerdeführer ab 7. November 1987 für die Zeit seiner Dienstverwendung beim GP Kleinwalsertal in Hirschegg (Zollausschlußgebiet) gebührende Kaufkraftausgleichszulage im E... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten (GP) Kleinwalsertal. Mit Dienstrechtsmandat vom 18. März 1994 verfügte die belangte Behörde gemäß § 21 des Gehaltsgesetzes 1956 (GG) im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, daß die dem Beschwerdeführer für die Zeit seiner Dienstzuteilung (17. Jänner bis 17. April 1994) zum GP Kleinwalsertal in Hirschegg gebührende Kaufkraft... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs13;GehG 1956 §21 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/22 95/12/0255 2 Stammrechtssatz Unter dem "ausländischen Dienstort" iSd § 21 Abs 2 GehG ist jene ausländische territoriale Verwaltungseinheit zu verstehen, in der die österreichische Dienststelle ihren Sitz hat und die dem österreichischen Typus der Ortsgemeinde entspricht oder zumindest verglei... mehr lesen...
Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/12/0256 E 22. Oktober 1997 95/12/0257 E 22. Oktober 1997 95/12/0258 E 22. Oktober 1997 Rechtssatz: Unter dem "ausländischen Dienstort" iSd § 21 Abs 2 GehG ist jene ausländische territoriale Verwaltungseinheit zu verstehen, in der die österreichische Dienststelle ihren Sitz hat und die dem österreichischen Typus der Ortsgemeinde entspricht oder zumindest vergleichbar ist. Der Zusatz "im Gebiet" stellt dabei einen räumlichen Nahebezug zu... mehr lesen...