Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des Exekutivdienstes, führte mit an die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) gerichtetem Schreiben vom 14.07.2022 aus, dass die ihm für einen bestimmten Zeitraum zustehenden pauschalierten Aufwandsentschädigungen (für die Betreuung eines Polizeidiensthundes im Privathaushalt nach Pkt. 6.14... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin war aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer COVID-19-Risikogruppe von 14.09.2020 bis 30.06.2021 gemäß § 12k GehG vom Dienst freigestellt. 1. Die Beschwerdeführerin war aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer COVID-19-Risikogruppe von 14.09.2020 bis 30.06.2021 gemäß Paragraph 12 k, GehG vom Dienst freigestellt. 2. Mit Antrag vom 26.05.2021 begehrte die Beschwerdeführerin um Auskunft, seit wann, aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 23.01.2019 beantragte der Beschwerdeführer bei der Landespolizeidirektion XXXX die Refundierung von Kosten für die Verlängerung seiner Lenkberechtigung für die Klasse D (€ 42,50). Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 09.06.2020 als unbegründet abgewiesen. Gegen diesen Bescheid wurde am 02.07.2020 Beschwerde erhoben, in welcher der Beschwerdeführer auf das Wesentliche zusammengefasst vorbringt, das Lenken von Fahrzeugen der Fü... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Erlass des beim Vorstand des Telekom Austria AG eingerichteten Personalamtes als oberste Dienstbehörde von 29.01.2015 sind die Personalämter der Telekom Austria AG ersucht worden, mit Wirkung zum 01.03.2015 die Auszahlung der bislang auf Basis der Nebengebührenvorschrift (NGV - Erlass/Dienstanweisung) angewiesenen Nebengebühren "Erschwerniszulage für den technischen Innendienst" (12b NVG) und "Aufwandsentschädigungen für bestimmte Kategori... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid des Kommando Streitkräfte vom 29.08.2019, zugestellt am 02.09.2019, wurde festgestellt, dass die dem Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 01.01.2010 zuerkannten pauschalierten Nebengebühren (Radarzulage) mit Ablauf des 31.08.2019 mit Null zu bemessen sind. Begründend wird darin ausgeführt, dass der Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 01.09.2019 in seiner Verwendung verändert worden und dadurch sein Anspruch ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hinweis auf den Verzicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Wirksamkeit vom 01.09.2014 wurde die Beschwerdeführerin auf eine Planstelle des Exekutivdienstes in der Verwendungsgruppe E 1, Funktionsgruppe 2, im Planstellenbereich des Bundesministeriums für Justiz ernannt. Mit Schreiben vom 23.07.2018 wurde die Beschwerdeführerin darüber in Kenntnis gesetzt, dass am 26.06.2018 eine Auswertung bezüglich der Aufwandsentschädigung von Bediensteten der Verwendungsgruppe E 1 durchgeführt worden und dab... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...