Der Beschwerdeführer steht als Unteroffizier beim Österreichischen Bundesheer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Militärkommando Niederösterreich. Mit Schreiben vom 26. Juli 2004 teilte der rechtsfreundliche Vertreter des Beschwerdeführers der Personalabteilung B im Bundesministerium für Landesverteidigung mit, dem Beschwerdeführer seien betreffend den Überstundennachweis für den Monat Mai 2004 offensichtlich Mehrdienstleistungen als ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16 Abs1 idF 2000/I/142;GehG 1956 §17b idF 1972/214;VwGG §42 Abs2 Z3b;
Rechtssatz: Es ist unklar geblieben, ob die belangte Behörde davon ausging, dass der Beschwerdeführer Wartungs-, Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten am Fahrzeug durchgeführt hat, wenn ja in welchem Umfang und weiters, ob diese Arbeiten angeordnet waren und falls dies zutrif... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter der allgemeinen Verwaltung, der zur Ausübung einer Unteroffiziersfunktion herangezogen wird (Dienstgrad Vizeleutnant), in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Armeefernmeldebataillon, Stabskompanie, in der Starhembergkaserne. Der Beschwerdeführer war in der Zeit vom 26. November 1991 bis 29. Dezember 1991 bei der StbKp AssKdo Nord als Kommandant E-Teil im Assistenzeinsatz an der österreichisch-un... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §17b; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/27 86/12/0054 1
VwSlg 13444 A/1991
(hier: Assistenzeinsatz als Kommandant an der
österreichisch-ungarischen Staatsgrenze) Stammrechtssatz Die Pflicht, sich während der gesamten Gefechtsübungen am Übungsort aufzuhalten, begründet für sich allein noch keinen Anspruch nach § 17b Abs 1 GehG. Bei Fehlen einer ausdrücklichen... mehr lesen...
Auf Grund der vorliegenden Beschwerde, des damit vorgelegten angefochtenen Bescheides und des Vorerkenntnisses vom 22. Jänner 1997, Zl. 95/12/0108, geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Linz. Mit seinem an das Personalamt gerichteten Schreiben vom 27. Mai 1994 legte er "Monatsabrechnungen" vor, begehrte rückwirkend für drei Jahre die Abgeltung der von ihm g... mehr lesen...
Index: L22004 Landesbedienstete OberösterreichL24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16 Abs1 idF LGBl OÖ 1975/029 impl;GehG 1956 §17b idF LGBl OÖ 1975/029 impl;GehG 1956 §30a Abs1 Z3 idF LGBl OÖ 1975/029 impl;GehG 1956 §30a Abs5 idF LGBl OÖ 1975/029 impl;GehG/Statutargemeindebeamten OÖ 1956 §17b;GehG/Statutargemeindebeamten OÖ 1956 §30a Abs1 Z3;GehG/Statutargemeindebeamten OÖ 1956 §30a Abs5;LBGErg OÖ 19te Art2;LGehG OÖ 1956... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Linz. Mit seinem an das Personalamt gerichteten Schreiben vom 27. Mai 1994 legte er "Monatsabrechnungen" vor, begehrte rückwirkend für drei Jahre die Abgeltung der von ihm geleisteten "Erreichbarkeitsdienste" und bescheidmäßigen Abspruch darüber. Auf Grund dessen erging vom Personalamt folgendes mit 27. Juli 1994 datiertes Schreiben: "Betreff: Erreichbarkeitsdienstab... mehr lesen...
Index: L24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;GehG/Statutargemeindebeamten OÖ 1956 §17b;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere
Rechtsgebiete Dienstrecht
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen
Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Allgemeinen Verwaltung, der zur Ausübung einer Unteroffiziersfunktion herangezogen wird (Dienstgrad: Vizeleutnant), in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Landwehrstammregiment n1 in A. Er wurde in der Zeit vom 2. Jänner 1991 bis zum 29. Jänner 1991 beim Assistenzeinsatz des Bundesheeres an der österreichisch-ungarischen Staatsgrenze verwendet. Der dienstliche Ablauf war derart eingeteilt, da... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §50;GehG 1956 §17b;
Rechtssatz: Nicht jede im Interesse des Dienstes notwendige Leistung außerhalb der Dienstzeit bzw Einschränkung im persönlichen Bereich bedingt einen Anspruch auf Abgeltung. Ein solcher besteht vielmehr nur nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...